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Neues Schiedsgericht: Rückgabe von NS-Raubgut steht vor Herausforderung!

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Verfahrens zur Rückgabe von nationalsozialistischem Raubgut in Deutschland beschlossen. Ein neues Schiedsgericht soll künftig die Rückgabe dieses Kulturguts erleichtern und die bestehende Beratende Kommission ersetzen. Diese Entscheidung, die als ein Schritt in Richtung Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der Rückgabe angesehen wird, wurde beim 21. Kulturpolitischen Spitzengespräch in Berlin getroffen.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) betonte, dass das Schiedsgericht abschließend entscheiden wird, wenn Rückgaben nach einem Vorverfahren strittig bleiben. Die zentrale Neuerung ist die „einseitige Anrufbarkeit“, die es den Nachfahren ehemaliger Eigentümer ermöglicht, ohne Zustimmung der Museen ein Verfahren einzuleiten. Roth äußerte, dass Deutschland durch diese Reform besser seiner historischen Verantwortung gerecht werde.

Reaktionen und Bedenken

Die geplanten Neuerungen stoßen jedoch auf Kritik. So haben Anwälte, Historiker und Erben von Geschädigten in einem offenen Brief an Kanzler Olaf Scholz ihre Bedenken geäußert. Kritiker befürchten, dass sich die Situation der Opfer durch das neue Verfahren verschlechtern könnte. Das Schiedsgericht, das 2025 seine Arbeit aufnehmen soll, wird von Bund, Ländern sowie kommunalen Spitzenverbänden, der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden gemeinsam benannt. Die Kosten für das Schiedsgericht werden zu gleichen Teilen zwischen Bund und Ländern getragen.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, sieht in der Reform einen Schritt zu einem bindenden Restitutionsgesetz, während Gideon Taylor, Präsident der Claims Conference, ein solches Gesetz fordert, um rechtliche Hürden zu überwinden. Darüber hinaus ist eine Evaluation des Verfahrens nach den ersten zehn Schiedssprüchen oder spätestens nach drei Jahren vorgesehen.

Für weitere Informationen zu den Hintergründen dieser Reform und den aktuellen Entwicklungen in der Rückgabe von NS-Raubgut verweisen wir auf die Berichterstattung von Weser-Kurier und Jüdische Allgemeine.

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weser-kurier.de
Weitere Infos
juedische-allgemeine.de

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