
Am 4. März 2025 wurde die Gründung einer neuen NGO angekündigt, die sich zur Förderung der Demokratie in Ost-Sachsen engagieren wird. Der Verein, dessen Gründungsteam aus sieben Freunden oder Kommilitonen besteht, verfolgt das Ziel, staatliche Förderungen durch einen Subunternehmerstatus zu erhalten. Die Initialkosten der Eintragung des Vereins belaufen sich auf weniger als 200 Euro, und es wird Wert darauf gelegt, dass der Name des Vereins sowohl wichtig als auch ansprechend klingt.
Die Entscheidung für Ost-Sachsen als Standort basiert auf einem klaren Bedarf an Demokratieförderung. Außerdem wird das Asylthema als attraktiver zusätzlicher Anreiz für Fördergelder betrachtet. Um die Sichtbarkeit der Initiative zu erhöhen, ist die Erstellung einer Webseite geplant, die Inhalte aus den Parteiprogrammen der Grünen, SPD und Linken präsentieren wird.
Finanzierung durch Förderanträge
Um finanzielle Mittel zu akquirieren, werden Förderanträge an verschiedene Ministerien gestellt, darunter das Familienministerium, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt. Bei der Antragstellung wird ein starker Fokus auf die Begriffe Demokratieförderung und Integration gelegt. Ein Beispiel für erfolgreiche Förderungen ist die Amadeu Antonio Stiftung, die im Jahr 2022 sechs Millionen Euro erhalten hat.
Der neue Verein plant, im ersten Jahr eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro zu beantragen. Alle sieben Gründungsmitglieder sollen angestellt werden, ohne dass spezifische Anforderungen an Studium oder Lebenslauf gestellt werden. Die Miete für Büroräume in Berlin sowie die Gehälter der Mitarbeiter sollen aus den Fördergeldern finanziert werden. Besonders bemerkenswert ist, dass es keine Anforderungen an nachzuweisende Ergebnisse oder Leistungen für die erhaltenen Fördergelder gibt.
Finanzielle Perspektiven für NGOs in Deutschland
Laut einem Entwurf des Bundeshaushalts für 2024, wie das Bundestag berichtet, wird es eine finanzielle Unterstützung für rund 530 in Deutschland ansässige NGOs geben. Diese Unterstützung erfolgt sowohl direkt als auch indirekt durch Bundesunternehmen. Die Mittel werden von verschiedenen Ministerien bereitgestellt, wie unter anderem dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Eine interessante Entwicklung zeigt sich im Hinblick auf die Transparenz und die Nachfrage zu den finanzielle Mittel der NGOs. Bundestagsanfragen, insbesondere von der AfD-Fraktion, haben Aufschluss über die bereitgestellten Mittel und deren Verteilung gefordert, wobei die Bundesregierung erklärte, dass das Fehlen gewisser Informationen auf „zumutbarem Aufwand“ und „vorgegebener Frist“ basiere. Dies könnte darauf hinweisen, dass eine Überprüfung der Finanzierung von NGOs im Bundeshaushalt weiterhin ein umstrittenes Thema bleibt.
Um den Zugang zu staatlichen Geldern zu gewährleisten, wird die Gründung des Vereins als ein rechtmäßiger Weg betrachtet, der durch entsprechendes Papierwerk unterstützt wird. Experten schätzen, dass jährlich Mittel zwischen fünf und 15 Milliarden Euro für NGOs zur Verfügung stehen.