
Jürgen Friese, ein 55-jähriger Mann aus Neustrelitz, ist seit Mai 2024 obdachlos. Zuvor war er in der Gastronomie tätig, wo ihm eine Unterkunft vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde. Doch jetzt steht er vor einem weiteren Problem: Die Ablehnung seines Antrags auf Mietkostenübernahme beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte, da seine angestrebte Wohnung um 29,50 Euro über dem als angemessen erachteten Preis liegen würde.
Am 17. Dezember 2024 stellte Friese erstmals einen Antrag auf Wohnraum, nachdem er bei der „Modernen Wohnungsbaugenossenschaft Neustrelitz“ registriert wurde. Er erhielt am 19. Dezember ein Wohnungsangebot, das er umgehend an das Jobcenter weiterleitete. Doch am 7. Januar 2025 erhielt er die Mitteilung, dass sein Antrag auf Mietkostenübernahme abgelehnt wurde, weil die Kosten für eine Einzimmerwohnung (49 m²) als unangemessen hoch eingestuft wurden. Friese versuchte daraufhin, den Mietpreis um 29,50 Euro zu senken, was jedoch abgelehnt wurde.
Der angespannte Wohnungsmarkt
Der Wohnungsmarkt in Neustrelitz ist angespannt. Kleine Wohnungen werden schnell vermietet, was Friese zusätzlich unter Druck setzt. Die Stadt bietet zwar Notunterkünfte an, doch Friese lehnt diese ab, da er dort eine fehlende Privatsphäre fürchtet. Bürgermeister Andreas Grund bestätigt, dass die Notunterkünfte weiterhin zur Verfügung stehen, jedoch haben sie für Friese keine Anziehungskraft.
Die Mietobergrenze für Neustrelitz liegt bei 355,50 Euro für Bruttokaltmiete. Laut der Leistungsabteilung des Jobcenters werden Anträge von Obdachlosen vorrangig bearbeitet, um Wohnungenlosigkeit zu verhindern. Allerdings wird der Hilfsbedarf als lückenhaft beschrieben. Das Ordnungsamt verzeichnet einen Anstieg von Menschen, denen Obdach- oder Wohnungslosigkeit droht, was die Notwendigkeit umfassender Unterstützung unterstrichen.
Bürgergeld und Mietkostenübernahme
Die Kosten für Unterkunft und Heizung für Bürgergeldbezieher werden in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen. Was als angemessen gilt, kann bei dem zuständigen Jobcenter erfragt werden. Für unangemessene Mietkosten sieht das Jobcenter verschiedene Lösungen vor, etwa einen Umzug in günstigere Wohnungen oder Untervermietungen. Mietverträge sollten erst nach Abstimmung mit dem Jobcenter unterschrieben werden, um sicherzustellen, dass die Kosten anerkannt werden.
Die Mietobergrenzen variieren je nach Region und können sich 2025 anpassen. Für größere Städte liegen die Obergrenzen, etwa in Berlin bei 449 Euro für eine Person oder in München bei 849 Euro, teils erheblich höher als in Neustrelitz. Die Prüfkriterien, ob Mietkosten als angemessen gelten, berücksichtigen insbesondere die lokale Marktlage.
Während die Vorschriften des Jobcenters darauf abzielen, den Menschen in Notsituationen zu helfen, bleibt der Weg für Jürgen Friese in eine stabile Wohnsituation steinig. Auf die Ablehnung seiner Unterstützung kann er nicht nur mit Verdruss, sondern auch mit Sorgen um die kommende kalte Jahreszeit reagieren, denn ohne diese Unterstützung erhöht sich sein Risiko, in der Kälte zu leben.
Ein Überblick über die Mietobergrenzen für Bürgergeldbezieher zeigt deutlich, wie unterschiedlich die Unterstützung ausfallen kann, abhängig von der geografischen Lage und den dortigen Wohnraumbedürfnissen.
Der Fall von Jürgen Friese ist ein Beispiel dafür, wie das System oft nicht auf die Bedürfnisse der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft eingeht. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier eine Veränderung anbahnt.
Für weitere Informationen und Details zu den Herausforderungen, vor denen Jürgen Friese steht, können Sie den Artikel der Nordkurier hier lesen sowie die Informationsseite der Arbeitsagentur über Wohnkosten hier besuchen.