
Am 10. April 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auf ein Bundestagsbüro zurückgewiesen. Diese Entscheidung sorgt für erneute Diskussionen über die Rechte ehemaliger Bundeskanzler und die Regelungen hinsichtlich ihrer Amtsausstattung. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass die Klärung des Anspruchs auf ein Büro für ehemalige Kanzler nicht in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte fällt. Vielmehr muss die Frage, ob Schröder nach seiner Amtszeit weitere Ansprüche hat, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden, wie [rbb24] berichtet.
Gerhard Schröder war zwischen 1998 und 2005 im Amt und begehre auch 20 Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Kanzleramt Räumlichkeiten sowie Mitarbeiter im Deutschen Bundestag. Diese Forderung war jedoch bereits im Mai 2022 vom Haushaltsausschuss des Bundestags zurückgewiesen worden. Der Ausschuss hatte entschieden, dass Schröder „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme“. Daher wurde sein Büro „ruhend“ gestellt und die vom Bundestag finanzierten Mitarbeiter abgezogen, so [die Zeit].
Rechtsstreit um ehemalige Kanzlerbüros
In der juristischen Auseinandersetzung hatte Schröder zuvor sowohl vor dem Verwaltungsgericht Berlin als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage erhoben, ohne Erfolg. Die Bundesrichter in Leipzig wiesen die Revision ebenfalls zurück und erklärten, die Verwaltungsgerichte seien für diesen Fall nicht zuständig. Bei der Verhandlung nahm Schröder aus gesundheitlichen Gründen nicht teil. Seine Anwälte haben bislang nicht angekündigt, ob sie die Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht bringen werden.
Schröder, der zuletzt sieben Räume im Bundestag und fünf Mitarbeiter beanspruchte, ist nicht der einzige ehemalige Kanzler, der über seine Amtsausstattung streitet. Angela Merkel verfügt gegenwärtig ebenfalls über ein Büro im Bundestag. Im Jahr 2022 hatte die Ampel-Koalition die Regelungen zur Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler geändert, wobei der Anspruch davon abhängig gemacht wurde, ob diese auch nach ihrem Amtsende Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Amt wahrnehmen.
Politische Debatte über ehemalige Kanzler
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von Büros und Personal für Altkanzler sind jedoch nach wie vor unklar. Kritiker führen an, dass es bis heute keine gesetzliche Regelung zur Ausstattung ehemaliger Kanzler gibt. Der Bundestag hatte 2022 einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion beraten, der eine verbindliche Regelung zur Versorgung ehemaliger Bundeskanzler vorschlägt, um Transparenz zu schaffen. Dieser Entwurf sieht vor, dass zusätzliche staatliche Mittel nur gerechtfertigt sind, wenn der ehemalige Regierungschef auch Aufgaben im staatlichen Interesse erfüllt.
Die Regelungen – insbesondere was die Zuteilung von Büros und Personal betrifft – sind derzeit durch Haushaltsbeschlüsse definiert. Diese Situation führt zu Unsicherheiten, da die Leistungen für Altkanzler von Fall zu Fall unterschiedlich erscheinen können. Der Bundesverwaltungsrichter Kenntner und andere fordern dringend eine klare gesetzliche Regelung, um Rechtsansprüche auf Bundestagsbüros und deren Personal zu definieren.