
Ein neuer Skandal um Sozialbetrug kommt ans Licht, der die finanziellen Sicherheitsnetze in Deutschland ernsthaft gefährdet. Organisierte Gruppen nutzen gezielt Scheinfirmen und Strohmänner, um exorbitante Schäden zu verursachen. Nach Informationen von rbb24 belaufen sich allein die Beitragsschulden einer betroffenen Immobilienfirma in Berlin auf rund 900.000 Euro.
Diese kriminellen Machenschaften erfolgen häufig über vermögenslose Personen aus Osteuropa, die in Deutschland als Geschäftsführer von überschuldeten Firmen auftreten. Ein erschreckendes Beispiel zeigt, wie ein polnischer Staatsbürger nach der Übernahme einer solchen Firma spurlos verschwindet, während die ursprünglichen Eigentümer sich ihrer finanziellen Probleme entledigen. Fachanwalt für Insolvenzrecht Joachim Heitsch bestätigt, dass solche Fälle immer wieder auftreten und oftmals eine Art „insolvente Firmenhülle“ verwenden, um Sozialbetrug zu betreiben.
Die Rolle der Krankenkassen
Die AOK Nordost deckte erst drei Jahre nach der Übernahme des Geschäftsführers die Probleme auf und stellte einen Insolvenzantrag. Die Krankenkassen sind in vielen Fällen nicht in der Lage, solche Betrugsstrukturen frühzeitig zu erkennen, da sie auf die Angaben der Arbeitgeber angewiesen sind. Ihre Prüfungen sind oft nur oberflächlich, was dazu führt, dass Beitragssäumnisse verspätet registriert werden. Der jährliche Schaden durch solche Betrügereien wird auf mehrere Millionen Euro geschätzt.
Zusätzlich haben Gerichtsurteile gezeigt, dass hinter diesen Scheinanmeldungen oft organisierte Netzwerke stehen. Vor allem in Berlin und Sachsen wurden ähnliche Fälle von Leistungsbetrug festgestellt. Der GKV-Spitzenverband fordert dringend einen besseren Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern, um solche Betrugsstrukturen schneller zu identifizieren.
Sozialleistungsbetrug – Ein europäisches Problem
Parallel zu diesen Entwicklungen in Deutschland hat Österreich mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen. Die Task Force Sozialleistungsbetrug (SOLBE) wurde 2018 im Bundeskriminalamt eingerichtet, um gegen die steigenden Fallzahlen und Schäden im Sozialsystem vorzugehen. Diese Task Force hat über 50 verschiedene Betrugsmodi aufgedeckt, die in sieben Hauptkategorien eingeordnet werden. Dazu zählen beispielsweise die Erschleichung der Mindestsicherung oder der Missbrauch von Pensionsleistungen.
In Österreich können Strafen für Sozialleistungsbetrug zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe liegen. Zudem drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 4.000 Euro für Verstöße gegen Sozialhilfegesetze. Verdachtsfälle von Betrug können bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden. Die interministerielle Steuerungsgruppe in Österreich hat den Informationsaustausch zwischen den relevanten Ministerien verbessert, um effektiver gegen Sozialbetrug vorzugehen, wie bundeskriminalamt.at berichtet.
Insgesamt zeigt sich ein besorgniserregendes Bild, in dem sowohl in Deutschland als auch in Österreich sozialrechtliche Systeme durch organisierte Betrüger untergraben werden. Ein gemeinsames Handeln der Behörden ist notwendig, um diesen Missständen entgegenzutreten und die sozialen Sicherungssysteme zu schützen.