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Tarifbindung in NRW: Löhne sinken, Arbeitszeiten reduzieren sich!

Am 18. März 2025 ist die Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen (NRW) erneut ein heiß diskutiertes Thema. Aktuelle Zahlen zeigen, dass Beschäftigte ohne Tarifvertrag in Deutschland deutlich schlechter gestellt sind. Sie verdienen im Durchschnitt 20 Prozent weniger als Arbeitnehmer, die nach Tarif bezahlt werden. Bereinigt um Betriebsgrößen und Branchenzugehörigkeiten liegt der Rückstand bei 8,5 Prozent, wie [Böckler] berichtet.

Die Bedeutung des Tarifvertrags ist in vielen Branchen unbestritten. Zudem haben Arbeitnehmer mit Tarifvertrag in NRW eine durchschnittlich um 50 Minuten kürzere Arbeitszeit pro Woche als ihre Vorgänger ohne Tarifbindung. Mit einer tariflichen Abdeckung von 51 Prozent in NRW liegt die Region über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 49 Prozent. Dennoch gibt es einen besorgniserregenden Trend: die tarifliche Abdeckung in NRW ist seit den 1990er Jahren kontinuierlich gesunken.

Vergleich der Bundesländer

In der Rangliste der Tarifbindung steht NRW auf dem sechsten Platz der Bundesländer. In den letzten Jahren hinkte die Region jedoch gesetzlichen Initiativen hinterher, die darauf abzielten, die Tarifbindung nachhaltig zu stärken. Sechs Bundesländer, wie Berlin und Bremen, haben bereits Maßnahmen ergriffen und vergeben öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen, die einen Tarifvertrag einhalten. Auch in weiteren Bundesländern wie Brandenburg und Hamburg gibt es Bestrebungen, Tariftreuevorgaben einzuführen.

Im Sondierungspapier der CDU/CSU und SPD wird die Notwendigkeit eines Bundestariftreuegesetzes bekräftigt, um die Tarifbindung bundesweit zu stärken. Lokale Initiativen bleiben jedoch in NRW begrenzt. Momentan existiert nur ein eingeschränktes Tariftreue- und Vergabegesetz, das hauptsächlich für den Öffentlichen Nahverkehr gilt, während eine Ausdehnung auf andere Branchen angekündigt, jedoch noch nicht konkretisiert wurde.

Öffentliche Aufträge und Tariftreue

Das Gesetz zur Sicherung von Tariftreue in NRW, welches am 22. März 2018 verabschiedet wurde, hat das Ziel, fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen. Dieses Gesetz gilt für Aufträge über Bauleistungen und Dienstleistungen und verlangt von den beauftragten Unternehmen die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen sowie Tariftreue.Recht NRW erläutert, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, Kontrollen zur Einhaltung dieser Pflichten durchzuführen.

Professor Dr. Thorsten Schulten fordert ein umfassendes Tariftreuegesetz für NRW, um die Wettbewerbsbedingungen zu fairen Standards zu intensivieren. Im Jahr 2023 wurden über 13 Milliarden Euro für öffentliche Aufträge und Konzessionen in NRW ausgegeben, was die Marktmacht der öffentlichen Hand ins Spiel bringt. Schulten betont, dass diese Marktmacht genutzt werden sollte, um die Tarifbindung zu stärken, um den Beschäftigten zu ermöglichen, von besseren Arbeitsbedingungen zu profitieren.

Die Auswirkungen der Tarifbindung sind auch im Vergleich zwischen alten und neuen Bundesländern spürbar. Rund 49 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland waren 2023 durch einen Tarifvertrag geschützt; dieser Anteil variiert erheblich zwischen den verschiedenen Wirtschaftssektoren und Betriebsgrößen. So erhalten im öffentlichen Dienst beispielsweise 98 Prozent der Beschäftigten Tariflöhne, während in der Informations- und Kommunikationsbranche nur 11 Prozent davon profitieren, so [Destatis].

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Beste Referenz
boeckler.de
Weitere Infos
recht.nrw.de

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