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Verwirrung um Gymnasium: Nur 2,6% bestehen Probeunterricht!

In Berlin sind vor dem Verwaltungsgericht vier Eilanträge und Klagen gegen die neuen Zugangshürden für die Gymnasien eingegangen. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte, dass betroffene Familien erreichen möchten, dass ihre Sechstklässler vorläufig zur Anmeldung an den Gymnasien zugelassen werden. Die Anmeldefrist für die weiterführenden Schulen endet am Freitag, was den Druck auf die beteilí gten Familien weiter erhöht.

Seit diesem Schuljahr müssen Sechstklässler, die nicht den erforderlichen Notenschnitt von 2,2 erreichen, einen Probeunterricht bestehen. Die Einführung dieses Probeunterrichts hat großes Aufsehen erregt. Von den mehr als 1.900 Schülern, die daran teilnahmen, haben lediglich 51 Schülerinnen und Schüler, das sind gerade einmal 2,6 Prozent, diesen bestanden. Dies bringt die neuen Regeln, die eine alternative Möglichkeit zur Qualifikation für die siebte Klasse am Gymnasium darstellen sollen, unter scharfe Kritik.

Scharfe Kritik an den neuen Regeln

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin äußerte sich besorgt, dass die Regelung die Auslese beim Übergang aufs Gymnasium verstärken könnte. GEW-Vorsitzende Martina Regulin erklärte, dass viele Kinder keinen Zugang zum Gymnasium erhalten werden, und sie führte an, dass die schulische Leistung stark von der sozialen Herkunft abhänge. Regulin fordert Reformen, die längeres gemeinsames Lernen und echte Inklusion ermöglichen.

Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Marianne Burkert-Eulitz, bezeichnet die Einführung des Probeunterrichts als schwerwiegenden Fehler und sieht die geringe Bestehensquote als Beleg für eine verfehlte Bildungspolitik. Auch der FDP-Landesvorsitzende Christoph Meyer bezeichnete die Ergebnisse als Armutszeugnis für den Senat und forderte echte Reformen, um die Bildungschancen zu verbessern.

Defensive Haltung der Senatorin

Bildungssenatorin Günther-Wünsch verteidigt hingegen den Probeunterricht vehement. Sie argumentiert, dass die geringe Bestehensquote die Förderprognosen der Grundschulen bestätige. Um eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, benötigen Schüler eine Durchschnittsnote bis 2,2; ab 2,3 gibt es eine Empfehlung für Integrierte Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen. Bisher gab es bei Notenschnitten von 2,3 bis 2,7 einen Ermessensspielraum für Gymnasialempfehlungen, der nun durch den Probeunterricht ersetzt wurde.

Der Probeunterricht besteht aus schriftlichen Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie der Überprüfung fächerübergreifender Kompetenzen. Mit dieser Maßnahme strebt die Bildungspolitik Berlins eine klare Struktur im Übergang von der Grundschule zu weiterführenden Schulen an. Doch die niedrige Bestehensquote wirft Fragen auf.

Das Bildungssystem in Deutschland ist föderal strukturiert, was bedeutet, dass die Bundesländer für die Bildungspolitik zuständig sind. Daher unterscheiden sich die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern erheblich, insbesondere im allgemeinbildenden Schulwesen. In Berlin ist die Bildungslandschaft von großen Herausforderungen und Ungleichheiten geprägt, die durch die neuen Regelungen nochmals verschärft werden könnten. Der derzeitige Missstand lässt sich nicht nur auf Berlin beschränken, sondern ist symptomatisch für ein bundesweites Problem, das dringend Reformen erfordert.

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