BerlinDeutschlandHamm

Volksverhetzung im Visier: Petition fordert Wahlrecht-Entzug für Täter

Indra Ghosh, eine engagierte Bürgerin aus Düsseldorf, hat eine Petition zur Verschärfung des Volksverhetzungsrechts ins Leben gerufen. Diese Initiative zielt darauf ab, Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt werden, beim Erreichen eines Strafmaßes von sechs Monaten das passive Wahlrecht und das Recht auf die Ausübung öffentlicher Ämter für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren zu entziehen. Derzeit bleibt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung ohne Einfluss auf die Wählbarkeit.

Ghosh, die selbst deutscher Staatsbürger mit indischen Wurzeln ist, äußerte in der Öffentlichkeit ihre Bedenken über die Präsenz von Volksverhetzern in politischen Gremien. Bei einer Informationsveranstaltung am Willy-Brandt-Haus in Berlin warben sie und ihre Unterstützer aktiv für die Petition, die inzwischen fast 270.000 Unterschriften gesammelt hat. Ghosh betont, dass es keine faulen Kompromisse bei der Verschärfung des Strafrechts geben sollte.

Verschärfung des Gesetzes

Die Pläne zur Reform des Volksverhetzungsrechts finden auch bei den politischen Parteien Anklang. Ein gemeinsames Abschlusspapier von SPD und CDU sieht vor, dass Personen, die mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt werden, als „unwählbar“ gelten sollten. Diese Regelung könnte insbesondere der Alternative für Deutschland (AfD) schaden, da sie bereits mehrere verurteilte Volksverhetzer in ihren Reihen hat, wie etwa Marie-Thérèse Kaiser und Vanessa Behrendt, gegen die derzeit wegen Verdachts der Volksverhetzung ermittelt wird.

Stephan Brandner, Vize der AfD, bezeichnet die Gesetzespläne als „freiheitsfeindlich“. Er sieht darin den Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen und kritisiert den aktuellen Umgang mit dem Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches. Brandner betont, dass die AfD eine Reform des Volksverhetzungstatbestands fordert, da dieser seiner Meinung nach als Mittel zur Diffamierung bestimmter politischer Ansichten genutzt wird.

Aktuelle Diskussionen und Beispiele

Im Rahmen koalitionspolitischer Gespräche zwischen Union und SPD wurde daher auch der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung intensiv diskutiert. Besonders brisant ist die jüngste Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heidelberg, keine Ermittlungen gegen die AfD wegen der umstrittenen Verteilung von Abschiebetickets im Bundestagswahlkampf einzuleiten. Es stellte sich heraus, dass nur ausreisepflichtige Menschen das Bundesgebiet verlassen sollten, was einen Anfangsverdacht für Volksverhetzung ausschloss.

Ein weiteres Beispiel illustriert die Komplexität des Themas Volksverhetzung und Meinungsfreiheit. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2023 hob eine Verurteilung wegen Volksverhetzung auf. In diesem Fall hatte ein Mitglied einer AfD-Ratsfraktion Kommentare zu einem Artikel auf „Emma.de“ gepostet und Begriffe verwendet, die als beleidigend empfunden wurden. Dennoch wurde entschieden, dass die Äußerungen im Kontext als politische Stellungnahme zu werten sind und nicht dem Tatbestand der Volksverhetzung entsprechen.

Die Diskussion über Volksverhetzung und Meinungsfreiheit bleibt also aktuell und kontrovers. Auf der einen Seite stehen Forderungen nach schärferen Gesetzen, die das politische Klima möglicherweise drastisch verändern könnten. Auf der anderen Seite warnen Kritiker, dass solche Maßnahmen die Meinungsfreiheit und damit den demokratischen Diskurs gefährden könnten.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Berlin, Deutschland
Beste Referenz
kn-online.de
Weitere Infos
deutschlandfunk.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert