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Wahlkrise in Berlin: Über 1,5 Millionen sind nicht wahlberechtigt!

Am 26. Februar 2025 fanden in Berlin die Bundestagswahlen statt, wobei eine bemerkenswerte Wahlbeteiligung von über 80 Prozent erreicht wurde. Die Wahl war jedoch von einer signifikanten Zahl nicht wahlberechtigter Bürger geprägt. Laut rbb24 waren in der Hauptstadt 1,5 Millionen Menschen von der Wahl ausgeschlossen.

Die Gründe für diese fehlende Wahlberechtigung sind vielfältig. Ein großer Teil der nicht wahlberechtigten Personen, etwa 964.957, besitzt keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zudem gibt es 503.524 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ebenfalls keinen Anspruch auf ein Wahlrecht haben. Ein weiterer Grund sind die Fälle, in denen Menschen ihr Wahlrecht aufgrund von gesetzlichen Betreuungen entzogen wurde.

Wachsender Anteil nicht wahlberechtigter Personen

Wie die Daten von rbb24 zeigen, ist der Anteil nicht wahlberechtigter Bürger in Berlin gestiegen. Er erhöhte sich von 34,5 Prozent im Jahr 2021 auf etwa 37 Prozent im Jahr 2024. Diese Entwicklung fällt in einen Kontext, in dem die Gesamtbevölkerung Berlins im Juni 2024 bei rund 3,88 Millionen Menschen lag. Lediglich 2,4 Millionen dieser Einwohner waren wahlberechtigt, was 63 Prozent der Bevölkerung entspricht.

Der Anteil wahlberechtigter Berliner hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Während 2006 der Anteil bei rund 73 Prozent lag, ist er mittlerweile auf 63 Prozent gesunken. Regionale Unterschiede sind ebenfalls auffällig. In Stadtteilen wie Neukölln und Wedding liegt der Anteil der Wahlberechtigten bei etwa 60 Prozent, wohingegen in den Bezirken Treptow-Köpenick und Spandau über 90 Prozent der Bevölkerung wahlberechtigt sind.

Das Wahlsystem und die Stimmenvergabe

Bei der Bundestagswahl wird nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt, wie bundeswahlleiterin.de informiert. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme wird für einen lokalen Kandidaten aus dem Wahlkreis abgegeben, während die Zweitstimme einer Partei zugeteilt wird. Diese Stimmenvergabe spielt eine zentrale Rolle im politischen System Deutschlands, da sie die Zusammensetzung des Bundestags bestimmt.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Ein entsprechender Wahlschein muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Besonders für Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht automatisch, was die Hürden für die Stimmabgabe erhöht.

Die Bundestagswahlen sind ein demokratischer Prozess, bei dem der Bundestag, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, gewählt wird. Die Abgeordneten vertreten das Volk und sind für vier Jahre im Amt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestags gehören die Wahl des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung sowie die Kontrolle der Regierung, wie von deutschland.de dargelegt.

Statistische Auswertung

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Berlin, Deutschland
Beste Referenz
rbb24.de
Weitere Infos
bundeswahlleiterin.de

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