
Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland steht derzeit im Fokus umfassender Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Nach den jüngsten Prüfungen in Berlin und anderen Städten legen die Ergebnisse ein besorgniserregendes Bild offen. Besonders in Restaurants und Kneipen, wie bei einer großen Kontrollaktion am Donnerstag an der Warschauer Straße in Friedrichshain, sind zahlreiche Verstöße dokumentiert worden. Hierbei berichten die Behörden von einer Vielzahl unzulässiger Praktiken zur Umgehung der Vorschriften.
Insgesamt wurden bei dieser Aktion 32 Restaurants und Kneipen überprüft, wobei 128 Personen in den Fokus der Kontrollen gerieten. Die Prüfungen haben gezeigt, dass häufig falsche Bezeichnungen von Angestellten verwendet werden, um die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse zu verschleiern. Anstelle der notwendigen Bezeichnungen wie „Mitarbeiter“ oder „Angestellter“ werden Beschäftigte häufig als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige deklariert. Dies geschieht oft, um die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zu umgehen, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde liegt.
Häufige Verstöße und deren Folgen
Die FKS, die bundesweit aktiv ist, stellte bei dieser Kontrolle auch falsche oder unvollständige Arbeitszeitaufzeichnungen fest. Viele Unternehmen scheinen trickreich zu arbeiten, um die Zahlungen an ihre Angestellten zu minimieren und Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. In Berlin wurden während der Kontrollen fünf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis entdeckt und gegen einen Arbeitgeber wurde ein Verfahren wegen fehlender Sozialversicherungsbeiträge eingeleitet. Solche Verstöße sind nicht nur illegal, sondern schaden auch dem gesamten Sozialversicherungssystem.
Ergänzende Kontrollen fanden auch in anderen deutschen Städten statt. Hierbei mobilisierte der Zoll über 3.000 Beschäftigte für die bundesweite Schwerpunktprüfung, die nicht nur die Einhaltung des Mindestlohns überwacht, sondern auch auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung abzielt. Dabei liegt ein hoher Fokus auf der Richtigkeit der Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Arbeitgeber. Vorläufige Ergebnisse dieser Prüfungen werden in den kommenden Tagen veröffentlicht, mit umfangreichen Nachermittlungen in den angesprochenen Betrieben.
Die Rolle des Zolls und der Behörden
Die Bedeutung der FKS im Kampf gegen Schwarzarbeit ist nicht zu unterschätzen. Sie hat in den letzten Jahren Hunderte von Prüfungen durchgeführt und bedeutende Schäden in Höhe von etwa 615 Millionen Euro identifiziert. So wurden im Jahr 2023 rund 43.000 Arbeitgeberprüfungen initiiert und über 101.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Arbeit wird durch enge Kooperationen mit anderen Behörden, wie der Rentenversicherung, zusätzlich unterstützt. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um die Anforderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) effizient umsetzen zu können.
Mit dem erhöhten Verfolgungsdruck gegen Schwarzarbeit zeigt der Zoll, dass die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und die Sicherstellung der Rechte der Arbeitnehmer oberste Priorität haben. Jeder Arbeitnehmer hat selbstverständlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, und Vereinbarungen, die diesen unterschreiten, werden nicht toleriert. Dies stellt sicher, dass faire Arbeitsbedingungen in Deutschland gefördert werden und Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt bleiben.
Für weiterführende Informationen über die Tätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit besuchen Sie bitte die Webseiten von Tagesspiegel, Zoll sowie Bundesfinanzministerium.