
Die Postbank warnt derzeit vor einer massiven Phishing-Attacke, die sich gegen etwa 12,5 Millionen Kunden richtet. In einer aktuellen Warnung, die auf der Website von Ruhr24 veröffentlicht wurde, wird darauf hingewiesen, dass Betrüger versuchen, persönliche Daten der Bankkunden zu stehlen. Die Phishing-Mail informiert hierbei über eine angebliche Kontosperrung und fordert die Empfänger auf, auf einen Button zu klicken, um die Sperrung durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) aufzuheben.
Das Betätigen des Buttons kann jedoch schwerwiegende Folgen haben, da dadurch sensible Daten in die Hände der Betrüger gelangen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, solche E-Mails sofort in den Spam-Ordner zu verschieben und nicht darauf zu antworten. Anzeichen für die gefälschte Mail sind ein dubioser Absender, eine unpersönliche Anrede wie „Sehr geehrter geschätzter Kunde“ sowie eine zeitliche Frist von 14 Tagen zur Reaktion, die finanziellen Druck ausübt, beispielsweise durch die Androhung einer Bearbeitungsgebühr von 79,95 Euro.
Sicherheitsvorkehrungen und Erkenntnisse
Die Postbank bietet auf ihrer offiziellen Webseite Postbank allgemeine Hinweise zur Sicherheit an. Insbesondere wird gewarnt, dass Betrüger sich auch am Telefon als Polizeibeamte oder Kriminalkommissare ausgeben und mit manipulierter Rufnummer „110“ anrufen. Diese Anrufe sind nicht nur irreführend, sondern zielen darauf ab, Informationen über Bankkonten und Vermögenswerte zu erlangen.
Ein häufiges Szenario ist, dass die Anrufer behaupten, Bargeld sei durch Einbrecher bedroht, und sie die Kunden dazu drängen, Schmuck oder Bargeld herauszugeben. Sie fordern auch oft sensible Bankdaten wie Postbank ID und Passwörter an, um Zugriff auf Online-Banking-Accounts zu erhalten. Sicherheitsbeauftragte raten dazu, bei einem solchen Anruf die Verbindung sofort zu beenden und die Polizei selbst unter einer offiziellen Nummer zu kontaktieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutz der Kunden
Im Zusammenhang mit Online-Banking-Betrügereien gibt es wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, die den Kunden Schutz bieten. Eine Übersicht der Urteile zeigt, dass Banken in vielen Fällen zur Erstattung von abgebuchtem Geld verurteilt werden, solange keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Einige Beispiele aus verschiedenen Landgerichten belegen dies:
Fall | Bank | Summe | Urteil |
---|---|---|---|
1 | Volksbank | 17.010 Euro | Erstattung, keine grobe Fahrlässigkeit |
2 | Genossenschaftsbank | 6.700 Euro | Erstattung, keine grobe Fahrlässigkeit |
3 | DKB | 45.000 Euro | Erstattung, keine grobe Fahrlässigkeit |
4 | Comdirect | 27.000 Euro | Erstattung nach Klage |
5 | Sparkasse | 13.000 Euro | Erstattung, keine grobe Fahrlässigkeit |
Diese Urteile verdeutlichen, dass Kunden unter bestimmten Umständen rechtlich geschützt sind, sollten sie Opfer von Betrug werden. Die Berichte von Test.de bieten hilfreiche Einblicke in die Judikatur und die Verantwortung der Banken. Kunden sollten jedoch stets wachsam sein und ihre Daten schützen, um nicht zum Ziel von Betrügern zu werden.