Deutschland

Bovenschulte warnt: Neue Gesetze könnten Integration gefährden!

Am 21. März 2025 äußerte sich Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) kritisch zu den geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts. Der Politiker warnte vor einer möglichen gesellschaftlichen Spaltung, die aus einer Verschärfung entstehen könnte. In den Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und der SPD wurde vereinbart, die Möglichkeit zu prüfen, bestimmten Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Betroffen von dieser Regelung wären Personen, die als Terrorunterstützer, Antisemiten und Extremisten gelten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen.

Bovenschulte betont, dass eine solche Gesetzesverschärfung eine negative Botschaft an gut integrierte Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft senden könnte. Er warnte, dass diese Personen den Eindruck gewinnen könnten, ihre Staatsbürgerschaft sei weniger wert und sie gehörten nicht wirklich dazu. Dies könnte zu einem Gefühl der Entfremdung führen und den Eindruck verstärken, dass es in Deutschland Staatsbürger erster und zweiter Klasse gebe.

Prüfung der Maßnahmen

Der Bremer Regierungschef fordert eine ernsthafte und schnelle verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten Änderungen. Er sieht die Notwendigkeit, die Dynamik und die möglichen sozialen Folgen dieser Gesetzesverschärfungen gründlich zu durchdenken. Die bereits diskutierten Maßnahmen könnten die gesellschaftliche Integration nachhaltig beeinträchtigen und die Spaltung innerhalb der Gesellschaft vertiefen.

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Ein bedeutender Aspekt des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Ende der Optionspflicht, das am 27. Juni 2024 in Kraft tritt. Ab diesem Datum müssen Personen nicht mehr wählen, welche Staatsangehörigkeit sie behalten möchten. Der Einbürgerungsanspruch besteht allerdings nur für ausländische Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, und diese Regelung gilt ausschließlich für Personen, die am 27. Juni 2024 oder danach in Deutschland ansässig sind. Personen, die diese Voraussetzungen in der Vergangenheit erfüllt haben, jedoch nicht mehr in Deutschland leben, haben keinen Anspruch auf Einbürgerung.

Das neue Gesetz sieht keine Erleichterungen für diese Personen vor; die allgemeinen Regeln bleiben bestehen. Zudem können Personen, die in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besessen haben, diese nur in sehr besonderen Ausnahmefällen gemäß § 14 StAG erwerben. Internetrsources wie das Bundesverwaltungsamt informieren weiter über die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz.

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faz.net

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