BrandenburgDeutschlandMärkisch-Oderland

EU-Hilfen stehen bereit: Brandenburg kämpft gegen Maul- und Klauenseuche!

Am 28. Februar 2025 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium EU-Hilfen für Landwirte in Brandenburg beantragt, die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sind. Diese sei bei einer Wasserbüffel-Herde im Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt worden. Dies markiert den ersten MKS-Ausbruch in Deutschland seit über 35 Jahren, was insbesondere für die lokal ansässigen Tierhalterbetriebe weitreichende Konsequenzen hat. In Brandenburg wird der durch die Tierseuche entstandene Schaden auf etwa acht Millionen Euro geschätzt, wobei insgesamt 120 Betriebe betroffen sind. Bundesminister Cem Özdemir betont die Dringlichkeit der finanziellen Unterstützung, um zu verhindern, dass Betriebe aufgrund der MKS ihre Arbeit einstellen müssen.

Die beantragten Hilfsgelder sollen insbesondere Einkommensverluste ausgleichen, die durch Transportverbote und Marktstörungen nach dem MKS-Ausbruch verursacht wurden. „Die MKS hat die Betriebe wirtschaftlich und emotional hart getroffen“, so Özdemir weiter. Die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung umfassen die Errichtung von Sperrzonen sowie das Verbot des Transports von Tieren und tierischen Erzeugnissen in dem betroffenen Gebiet.

Auswirkungen der MKS auf Brandenburgs Landwirtschaft

Die Verrestriktionen im Rahmen der MKS-Bekämpfung betreffen insbesondere Milchvieh- und schweinhaltende Betriebe. Der entstandene „Stand still“ – das Verbot des Transports von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden – führt zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen und zur Nichtabholung von Rohmilch, welche verkippt werden musste. Zudem stellt sich die wirtschaftliche Situation der Erzeuger als besorgniserregend dar. Milcherzeuger verlieren rund 882.000 Euro, während die Verluste bei schweinhaltenden Betrieben mit etwa sieben Millionen Euro beziffert werden.

Die beantragten EU-Hilfen könnten, gemäß den Richtlinien der Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte, bis zu 60 Prozent der Schadenssumme übernehmen. Der Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beruht auf Artikel 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Das Land Brandenburg hat zudem einen Finanzierungsbeitrag nach Artikel 220 Absatz 5 zugesagt.

Hintergrund zu EU-Hilfen

Seit 2014 haben europäische Landwirte mit zahlreichen Krisen zu kämpfen und erhielten in diesem Rahmen knapp 2,6 Milliarden Euro an Hilfen. Diese Mittel kommen aus 63 unterschiedlichen Maßnahmen, die auf Marktkrisen, Unwetter und Tierseuchen reagieren. Die EU hat in den letzten Jahren erhebliche Summen in die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest und der Vogelgrippe investiert. Bundesstaaten, darunter Deutschland, haben diese Hilfen oft noch zusätzlich aufgestockt, um gezielt auf außergewöhnliche wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren.

Gerade die Kombination aus verschiedenen Krisenherden zeigt, wie notwendig schnelle und wirksame Unterstützung für die Landwirtschaft ist. So profitieren Landwirte nicht nur von den aktuellen Hilfen aufgrund der MKS, sondern auch von einem umfassenden europäischen System, das in Krisenzeiten greift und die Stabilität der agrarischen Produktion sicherstellen soll, um Marktstörungen zu verhindern.

Insgesamt bleibt es abzuwarten, wie schnell die beantragten EU-Hilfen bewilligt werden und welche weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaftlichkeit der betroffenen Betriebe ergriffen werden können.

Für weitere Informationen zu den Hilfen und deren Beantragung verweisen wir auf die detaillierten Berichte des rbb24 und des BMEL.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Hönow, Deutschland
Beste Referenz
rbb24.de
Weitere Infos
bmel.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert