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Rettungsdienst in Brandenburg: Bürger drohen mit Kosten für Einsätze!

In Brandenburg bahnt sich ein ernsthafter Konflikt zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen an, der die Finanzierung von Rettungsdienstleistungen betrifft. Die Brandenburger Landesregierung und die Krankenkassen appellieren an die Landkreise, die Bürger nicht mit Kosten für Rettungsfahrten zu belasten. Laut Rebecca Zeljar, der Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg, sei eine neue Kalkulationssystematik erforderlich, um die derzeitige Verwirrung zu beseitigen. Der Streit resultiert aus der Entscheidung der Krankenkassen, seit dem 1. Januar 2025 nur noch Festbeträge für Rettungsdienste zu erstatten, was in mehreren Landkreisen zu finanziellen Unsicherheiten führt. Die FAZ berichtet, dass in angrenzenden Regionen Bürger möglicherweise mit den Kosten belastet werden könnten.

Insgesamt neun Brandenburger Landkreise, darunter Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und andere, erhalten von den Krankenkassen nur noch Festbeträge, die als nicht auskömmlich erachtet werden. Ein Beispiel für diese Problematik ist der Rettungswagen-Einsatz in Teltow-Fläming, dessen tatsächliche Kosten mit 1.449 Euro angegeben werden, während die Kassen lediglich 794 Euro erstatten. Die einzelnen Landkreise sind deshalb gezwungen, die Differenz den Bürgern in Rechnung zu stellen, was zu einem erheblichen finanziellen Druck führt.RBB berichtet, dass Landkreise wie Märkisch-Oderland angekündigt haben, Rückforderungen für Rettungsdiensteitersätze zu erheben.

Finanzierungskonflikt und dessen Auswirkungen

Der anhaltende Konflikt hat weitreichende Auswirkungen auf die Bürger. Märkisch-Oderland plant, ab dem heutigen Datum, dem 17. März 2025, Kostenbescheide für Rettungsdiensteinsätze zu versenden. Diese werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Jeder, der den Rettungsdienst alarmiert, könnte zur Zahlung gezwungen werden, unabhängig von der Notwendigkeit des Einsatzes. Die Kosten belaufen sich auf 198 Euro für den Einsatz eines Rettungsfahrzeugs und 251 Euro für einen Notarzteinsatz. Die Märkische Allgemeine Zeitung ergänzt, dass Patienten, die einen Gebührenbescheid erhalten, sich an ihre Krankenkasse wenden können, um eine Erstattung zu beantragen.

Die Spannungen zwischen Landkreisen und Krankenkassen sind laut Gesundheitsministerin Britta Müller besorgniserregend, da diese Konflikte nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden dürfen. Einige Landkreise, wie die Uckermark, haben angekündigt, bis zu einer Einigung keine Kostenbescheide zu versenden. Doch während die Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien wie dem Landkreistag und den Krankenkassen fortlaufen, bleibt die Klärung der Kostenproblematik ein drängendes Thema. CDU-Gesundheitspolitiker Michael Schierack und AfD-Abgeordnete Birgit Bessin äußern ihre Bedenken über die Verzögerungen in der Lösung des Problems, während die SPD-Abgeordnete Nadine Graßmel die Situation als bedauerlich betrachtet.

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Märkisch-Oderland, Deutschland
Beste Referenz
faz.net
Weitere Infos
rbb24.de

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