
In Brandenburg kündigte der CDU-Fraktionschef Jan Redmann in Potsdam an, dass die Oppositionsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landesvergabegesetzes einbringen wird. Redmann argumentiert, dass dieses Gesetz kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließe und kritisiert, dass Unternehmen, die nicht in Brandenburg ansässig sind, bevorzugt werden.
Er fordert die Lösung von „Bremsen“ für die Wirtschaft in Brandenburg und sieht zu hohe Bürokratie-Hürden als problematisch an. In Reaktion darauf lehnt SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann die Diskussion über die Abschaffung des Vergabegesetzes ab und bezeichnet es als wichtiges Mittel zur Stärkung von Tariflöhnen. Zudem gibt es einen Sonderausschuss zum Abbau von Bürokratie, in dem die künftige Ausgestaltung des Vergabegesetzes besprochen werden kann, wie faz.net berichtete.
Neuregelungen im Vergaberecht
Im Kontext der öffentlichen Beschaffung gewinnt die Novelle des Vergaberechts an Bedeutung. Der Staat organisiert den öffentlichen Einkauf von Waren und Leistungen durch dieses Recht, wobei das jährliche Auftragsvolumen der öffentlichen Beschaffung im unteren dreistelligen Milliardenbereich liegt. Öffentliche Aufträge erzeugen signifikante Investitionsanreize für Unternehmen und zielen darauf ab, durch weniger bürokratische, digitale Abläufe neue Anreize für die Teilnahme an Vergabeverfahren zu schaffen.
Künftig sollen kleinere Aufträge einfacher als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren vergeben werden können. Start-ups, innovative und gemeinwohlorientierte Unternehmen sollen von diesen neuen Regelungen profitieren. Ziel der Novelle ist es, die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ auszurichten.
Die Novelle wurde unter frühzeitiger Einbeziehung aller Interessensgruppen erarbeitet, was sich in über 450 eingereichten Stellungnahmen niederschlug. Die neuen Regelungen sind darauf ausgerichtet, eine jährliche Entlastung von rund 1,3 Milliarden Euro für Verwaltungen und Unternehmen durch weniger bürokratischen Aufwand zu bewirken. Zudem werden Verfahrensschritte in den Verwaltungen weiter digitalisiert und Nachweis- sowie Dokumentationspflichten gesenkt, was die Umsetzung der Reformen erleichtert. Diese Initiative stellt die erste umfassende Vergaberechts-Novelle seit 2016 dar, wie bundesregierung.de hervorhebt.