Brandenburg

Sondersitzung im Amt Schlaubetal: Kommt es zur Abwahl von Quast?

Im Amt Schlaubetal (Oder-Spree) könnte ein bedeutender Führungswechsel bevorstehen. Wie rbb24 berichtet, ist für den heutigen Abend eine Sondersitzung des Amtsausschusses angesetzt, in der die mögliche Abwahl des Amtsdirektors Mario Quast thematisiert wird.

Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Fünfeichen statt. Quast, der seit fünf Jahren im Amt ist, sieht sich einem Abwahlantrag gegenüber, den zehn der vierzehn Ausschussmitglieder bereits Anfang März unterzeichnet haben. Die genauen Gründe für diesen Antrag bleiben bislang ungenannt, da Stillschweigen vereinbart wurde. Für eine Abwahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also mindestens zehn Stimmen, erforderlich.

Konsequenzen einer Abwahl

Bei einer erfolgreichen Abwahl könnte ein Übergangsgeld fällig werden, das etwa 70 Prozent von Quasts bisherigen Dienstbezügen beträgt. Sollte der Amtsdirektor tatsächlich abgewählt werden, ist zugleich die Stelle des Amtsdirektors neu auszuschreiben. Der Amtsausschuss ist dafür zuständig, den neuen Amtsdirektor oder die neue Amtsdirektorin zu wählen. Die reguläre Amtszeit beträgt üblicherweise acht Jahre.

Ein sich abzeichnender Wechsel im Management wird auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Laut der Brandenburger Kommunalverfassung regelt, dass die Gemeinde Verwaltungsangelegenheiten nach demokratischen und sozialen Rechtsstaatsprinzipien erfüllen muss. Dies schließt die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft ein, darunter auch die Verwaltung des Amtes und die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtsrahmen und kommunale Ordnung

Die zum 28. September 2008 in Kraft getretene Kommunalverfassung für Brandenburg umfasst wichtige Regelungen zur Organisation und Funktionsweise von Gemeinden und Ämtern. Insbesondere der Aufbau von Ämtern, die Definition ihrer Aufgaben sowie die Stellung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind darin verankert.

Die Verfassung umfasst insgesamt vier Hauptteile mit 141 Paragraphen, wobei Teil 1 sich mit der Gemeinde und ihren Aufgaben befasst. Sie legt fest, wie Gemeinden ihre Angelegenheiten regeln können, einschließlich der Erlass von Satzungen und der Organisation der Gemeindeverwaltung.

Die gegenwärtige Situation im Amt Schlaubetal könnte als Beispiel dienen, wie innerkommunale Entscheidungsprozesse und die Pflichten der Gemeindevertretung in der Praxis realisiert werden. Besonders die drängende Frage nach der Abwahl eines Amtsdirektors zeigt auf, wie wichtig die Transparenz und die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben in der kommunalen Selbstverwaltung sind.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Dorfgemeinschaftshaus Fünfeichen, 15518 Schlaubetal, Deutschland
Beste Referenz
rbb24.de
Weitere Infos
bravors.brandenburg.de

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