Bremen

Borgfeld bewegt: Streit um Jugendförderung eskaliert!

Die Bremer Sozialdeputation hat heute mehrheitlich beschlossen, dass das Jugend- und Freizeitheim des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) die vollständige Förderung für die Kinder- und Jugendarbeit in Borgfeld erhält. Diese Entscheidung betrifft eine Fördersumme von rund 117.000 Euro, von denen 106.700 Euro dem DRK-Freizi und 11.600 Euro der Jugendfarm der Hans Wendt Stiftung zufließen sollten. Allerdings erhält die Jugendfarm in diesem Jahr keine finanzielle Unterstützung, was zu einem Unmut unter den Beteiligten führt.

Die Argumentation des Amtes für soziale Dienste besagt, dass die Förderung ausschließlich dem DRK-Freizi zustehe, um die offene Kinder- und Jugendarbeit aufrechtzuerhalten. Die Leitung der Jugendfarm hingegen widerspricht dieser Ansicht und weist darauf hin, dass auch dort seit Jahren erfolgreich offene Kinder- und Jugendarbeit geleistet wird. Dieser Konflikt hat zu einem wachsenden Unmut innerhalb der Borgfelder Gemeinschaft geführt.

Forderungen und Reaktionen

Der Borgfelder Beirat hat das Mitspracherecht bei der Verteilung ortsteilbezogener Fördergelder gefordert und verweist auf seine bisherigen Beschlüsse. Sollte keine Einigung erzielt werden, fordert der Beirat eine Entscheidung der Stadtbürgerschaft. Matthias Emrich von der Hans-Wendt-Stiftung hat die Beiratsmitglieder um Unterstützung für die Jugendfarm gebeten, während Jasmin Bohlmann von der DRK-Jugendförderung Unverständnis über den bisher langwierigen Prozess äußert.

Die Situation wirft auch Fragen zur Kommunikation auf: Jörn Broeksmid von der CDU und Bernd Stenner von der SPD bemängeln die fehlende rechtzeitige Kommunikation der Erwartungen des Beirats zur Finanzierung. Diese Bedenken sind in einem größeren Kontext zu betrachten, in dem die Richtlinien für die Förderung der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendarbeit in Bremen eine zentrale Rolle spielen.

Richtlinien und Antragsverfahren

Die aktuellen Richtlinien zur Förderung stadtteilbezogener Kinder- und Jugendarbeit in Bremen gelten seit dem 1. November 2023 und basieren auf dem Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG). Diese Richtlinien ermöglichen es örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe sowie gemeinnützigen Initiativen, Förderanträge zu stellen, wobei Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eingereicht werden müssen.

Für höhere Fördersummen sind detaillierte Wirtschaftspläne erforderlich. Diese müssen neben dem Nachweis der Rechtsfähigkeit auch Informationen über Personalausgaben und Vergütungsobergrenzen enthalten. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt basierend auf dem Ermessen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel, was die Komplexität der gegenwärtigen Situation rund um die Jugendfarm und das DRK-Freizi weiter verstärkt.

Die Verpflegungskosten werden in der offenen Kinder- und Jugendarbeit als projektbezogene Sachausgaben anerkannt. Die Konflikte um die Finanzierung liefern einen klaren Hinweis auf die Notwendigkeit einer transparenten Entscheidungsfindung, um das Vertrauen der Beteiligten in die öffentliche Jugendhilfe zu stärken.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Borgfeld, Deutschland
Beste Referenz
weser-kurier.de
Weitere Infos
hans-wendt-stiftung.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert