
Am 1. April 2025 tritt ein neuer Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe bundesweit in Kraft, der bedeutende Lohnerhöhungen für viele Beschäftigte vorsieht. In Bremen allerdings gehen die Angestellten leer aus, was die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf den Plan ruft. Iris Münkel, eine Vertreterin der NGG, zeigt sich fassungslos über das Verhalten der Arbeitgeber hierzulande. Mehr als 20.000 Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie sind betroffen.
Obwohl große Hotelketten bundesweit eine Lohnerhöhung von 6,3 Prozent gewähren, bleibt Bremen von dieser Entwicklung ausgeschlossen. Für die Beschäftigten in Bremen, deren Tariflöhne bereits als zu niedrig kritisiert werden – gelernte Kräfte verdienen in der Regel nur 15,60 Euro pro Stunde – ist dies eine ernüchternde Nachricht. Zudem sind in Bremen rund 50 Prozent der Angestellten geringfügig beschäftigt.
Die Situation der Betriebe
Die Gastronomielandschaft in Bremen ist stark geprägt von Kleinstbetrieben. Rund 70 Prozent der Gastronomiebetriebe haben weniger als zehn Beschäftigte, was bedeutet, dass hier kein Kündigungsschutzgesetz greift. Münkel betont, dass Trinkgelder nicht als Ausgleich für die niedrigen Löhne herangezogenen werden sollten, da diese nicht in die Renten- und Sozialversicherungen einfließen.
Natalie Rübsteck, Geschäftsführerin des Dehoga Bremen, hebt hervor, dass bereits in den vergangenen Jahren Tariferhöhungen von bis zu 35 Prozent erfolgt sind. Sie warnt, dass die Betriebe am Limit operieren und große Existenzängste haben. Höhere Personalkosten müssen auf die Dienstleistungen und Produkte umgelegt werden, was potenziell zu weniger Kunden führen könnte.
Tarifabschluss im Gastgewerbe
Einblick in den neuen Tarifvertrag gibt es auch von Seiten der DEHOGA. Ab dem 1. Juni 2024 erhalten die Beschäftigten in Bremen eine Lohnerhöhung von 12 Prozent, basierend auf dem Tarifentgelt aus Oktober 2022. Zudem werden Auszubildende mindestens 100 Euro mehr Entgelt erhalten, wobei die Einmalzahlung im Juli 2024 nicht unerheblich ist: Vollzeitbeschäftigte erhalten 600 Euro, während Auszubildende 200 Euro als Inflationsausgleich erhalten. Diese Einmalzahlung erfolgt rückwirkend und soll auch helfen, die finanzielle Belastung durch steigende Lebenshaltungskosten zu mildern.
Der Tarifvertrag ist jedoch kündbar zum 31. März 2025, wodurch Unsicherheiten auch in der Zukunft bestehen bleiben. Die DEHOGA betont die regionalen Unterschiede der Tarifverträge in Deutschland und dass sie von dem flächendeckenden Netz der Tarifverträge im Gastgewerbe profitieren. Auch die Konzentration auf tarifliche Aspekte wie Entgelte und Ausbildungsvergütungen zeigt, wie differenziert die Tarifsituation für die Betriebe aussieht und was für Herausforderungen sie in der nächsten Zeit erwarten müssen.