
Ein 57-jähriger Bremer Polizeibeamter sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber. Laut einem Bericht von Kreiszeitung soll dieser am 22. Juli 2021 im Dienst eine Frau vergewaltigt haben. Diese Vorwürfe, die sowohl Vergewaltigung als auch sexuelle Belästigung gemäß Paragraf 184i des Strafgesetzbuches umfassen, führten zur Suspendierung des Beamten und zu einer Reihe interner Ermittlungen.
Die Anklage wurde jedoch erst fast drei Jahre später erhoben. Momentan steht noch kein Verhandlungstermin fest. Der lange Zeitraum der Ermittlungen wurde teilweise darauf zurückgeführt, dass eine der Geschädigten mehrfach vernommen werden musste. Berichten zufolge soll eine der Taten in der Modellwohnung einer Prostituierten stattgefunden haben, was die Delikte zusätzlich erschwert.
Wichtige Details zur Suspendierung und den Vorwürfen
Die Frau meldete sich sofort nach dem Vorfall bei der Polizei. Der Polizeibeamte wurde daraufhin festgenommen und ihm wurden sowohl Dienstwaffe als auch Dienstausweis abgenommen. Ein Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft beantragt, jedoch im Gericht abgelehnt. Bei einer Verurteilung drohen dem Beamten zwischen drei und 15 Jahren Haft.
Besonders bemerkenswert ist, dass der Beamte bereits 2017 wegen eines Sexualdelikts angezeigt wurde. In diesem Fall endeten die Ermittlungen ohne ausreichende Beweise für eine Suspendierung. Das daraufhin eingeleitete Disziplinarverfahren wurde ebenfalls ohne spürbare Konsequenzen für den Beamten beendet. Stattdessen wurde er in einen anderen Bereich versetzt und erhielt einen Strafbefehl, der schließlich im November 2021 zu einem Freispruch führte. Momentan ist das Disziplinarverfahren gegen den Beamten ausgesetzt, bis das strafrechtliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.
Trotz der Suspendierung hat der Beamte weiterhin Anspruch auf Teilbezüge seines Gehalts, darf jedoch die Diensträume nicht betreten. Dies wirft ein Licht auf die Herausforderungen, die erforderlich sind, um derartige Fälle im öffentlichen Dienst angemessen zu behandeln.
Kontext zur sexuellen Belästigung im öffentlichen Dienst
Die Staatsanwaltschaft in Bremen fordert in diesem Fall Klarheit. Doch die Problematik geht weit über diese Einzelheit hinaus. Eine aktuelle Umfrage, wie von Deutschlandfunk berichtet, zeigt, dass 26 Prozent der Frauen in Deutschland sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld erfahren haben. Diese Statistiken verdeutlichen, dass sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst ähnlich häufig vorkommt wie in der Privatwirtschaft.
Die häufigsten Formen der Belästigung sind körperliche Übergriffe und unangemessene Bemerkungen. Während 19 Prozent der Frauen von Belästigung unter Kolleginnen berichteten, gaben lediglich 2 Prozent an, von Kundinnen belästigt worden zu sein. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, äußerte sich besorgt über diese Ergebnisse und sieht dringenden Handlungsbedarf.
Silberbach fordert ein „radikales Umdenken in der Politik“, um die Missstände im öffentlichen Dienst zu beheben und die Verantwortlichen für die Belästigungen zur Verantwortung zu ziehen. In Anbetracht der vorliegenden Fälle und der vorherrschenden Problematik bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall und die damit verbundenen Diskussionen entwickeln werden.