
Zum 1. April 2024 übernimmt die Universität Bremen die Verantwortung für den Hochschulsport von dem Verein für Hochschulsport e.V., der seit 1986 die Organisation, Durchführung und Weiterentwicklung des Hochschulsports an der Universität übernommen hatte. Ab April 2025 wird das neu gegründete Referat 9 (Hochschulsport) dieser Aufgabe nachkommen und die Kurse werden weiterhin für Studierende, Beschäftigte sowie externe Interessierte geöffnet sein. Heike Anders wurde als Leiterin des neuen Referats benannt, um die Kontinuität und Qualität der Sportangebote sicherzustellen, die an der Universität Bremen eine hohe Bedeutung haben. Der Bericht der Universität Bremen hebt hervor, dass im laufenden Sommersemester über 300 Kurse angeboten werden.
Im Rahmen dieser Neustrukturierung wird auch das bestehende Personal des Vereins von der Universität übernommen. Diese Maßnahme ist Teil der Integration der Sportangebote und unterstreicht den wertvollen Beitrag, den Hochschulsport zur individuellen und sozialen Entwicklung von Studierenden leistet. Die Universität Bremen ist darüber hinaus Mitglied des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) und Partnerhochschule des Spitzensports. Somit wird die Unterstützung aktiver Studierender, die an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnehmen möchten, weiterhin gefördert.
Rechtlicher Rahmen des Hochschulsports
Das Bremische Hochschulgesetz, das am 9. Mai 2007 erlassen und zuletzt am 28. März 2023 geändert wurde, spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Hochschulsports. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Zielsetzungen der staatlichen Hochschulen in Bremen, einschließlich der Universität Bremen, und sieht die Förderung des Sports als staatliche Aufgabe vor. Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung, und sie haben die Verantwortung, Wissenschaft und Kunst durch Forschung, Lehre und Weiterbildung zu fördern. Insbesondere das Bremische Hochschulgesetz legt auch Regelungen zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung fest.
Des Weiteren gibt es im Hochschulgesetz Bestimmungen zur Freiheit von Wissenschaft und Kunst und zur Sicherstellung der guten wissenschaftlichen Praxis. Auch die Einrichtung von Ombudspersonen für Studierende und Doktoranden sowie zentrale Kommissionen für Frauenfragen ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Grundlagen fördern ein positives und unterstützendes Umfeld für die Hochschulen und deren Mitglieder.
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Die Übernahme des Hochschulsports durch die Universität Bremen ist nicht nur ein organisatorischer Wechsel, sondern auch ein Schritt in Richtung einer intensiveren Integration von Sport und Bildung an der Hochschule. Die Universität wird durch die neuen Strukturen und die Unterstützung aktiver Studierender noch stärker in der Rolle als Partner im Spitzensport agieren, während sie gleichzeitig das breite Spektrum an Kursen und Angeboten für den Hochschulsport aufrechterhält. Für die Studierenden bedeutet dies einen Zugang zu einer Vielzahl von sportlichen Aktivitäten, die weit über das klassische Hochschulsportangebot hinausgehen.
Diese Entwicklung zeigt das Engagement der Universität Bremen in der Förderung einer ganzheitlichen Ausbildung, die Studium und sportliche Betätigung miteinander verknüpft und auf die individuelle Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Studierenden Wert legt. Letztlich wird die Universität durch diese Maßnahmen nicht nur ihren Lehrauftrag erfüllen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität ihrer Studierenden leisten.