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Zollrazzia in Köln: Massive Aktion gegen Schwarzarbeit in Baufirmen!

Bundesweite Razzien zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Baubranche finden derzeit in mehreren Bundesländern Deutschlands statt. Fast 400 Zollfahnder sind im Einsatz, um rigoros gegen kriminelle Strukturen in der Branche vorzugehen. Der Fokus der Aktion liegt auf Nordrhein-Westfalen, wobei auch Beamte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Bremen aktiv sind. Insgesamt werden 36 Wohn- und Geschäftsräume mehrerer Baufirmen durchsucht, wie t-online.de berichtet.

In Köln, Leverkusen und Bergisch-Gladbach werden Haftbefehle gegen zwei Frauen und fünf Männer zwischen 20 und 60 Jahren vollstreckt. Diese Personen stehen im Verdacht, als Bande ein Netzwerk von Baufirmen betrieben zu haben, bei denen Beschäftigte nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Die Auszahlung von Löhnen erfolgte häufig in bar, was zu einem geschätzten Gesamtschaden von rund 15 Millionen Euro führte, ergänzend berichtet augsburger-allgemeine.de.

Schwerpunkt der Ermittlungen

Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 13 Personen. Ihnen wird vorgeworfen, bandenmäßig Arbeitsentgelt vorenthalten, veruntreut und zudem Steuerhinterziehung betrieben zu haben. Vor den Durchsuchungen fanden umfassende verdeckte Ermittlungen statt, um Beweise zu sichern und Material auszuwerten. Neben den Zollbeamten sind auch IT-Forensiker und Bargeldspürhunde im Einsatz, um die Ermittlungen zu unterstützen und weitere Hinweise zu finden.

Die aktuellen Maßnahmen sind Teil einer größeren Strategiekampagne der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die im Jahr 2023 mehr als 615 Millionen Euro an Schäden aufgedeckt hat. Schwarzarbeit ist ein weitreichendes Problem, dass nahezu alle Wirtschaftsbereiche betrifft, vor allem jedoch die lohnintensiven Sektoren wie das Baugewerbe. In der gesamten Branche werden illegale Praktiken, wie das Betreiben von Arbeitsverhältnissen ohne die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge, häufig beobachtet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Deutschland bilden unter anderem das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Der gesetzliche Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde festgelegt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mindestarbeitsbedingungen und Branchenmindestlöhne einzuhalten. Zukünftig wird die FKS ihre Prüfungen verstärkt auf die Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten sowie auf den rechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen ausrichten.

Die Fortsetzung dieser Razzien und die verstärkte Kontrolle von Schwarzarbeit sind notwendig, um die schweren Schäden, die durch illegale Beschäftigung entstehen, nachhaltig zu reduzieren. Dies soll nicht nur die Einhaltung des Gesetzes fördern, sondern auch der Schaffung fairer Arbeitsbedingungen dienen. Weitere Informationen zu den aktuellen Ermittlungen und der organisierten Kriminalität sind im Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ des Bundeskriminalamts verfügbar.

Statistische Auswertung

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Köln, Deutschland
Beste Referenz
t-online.de
Weitere Infos
augsburger-allgemeine.de

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