
Am Mittwochnachmittag, dem 10. April 2025, kam es auf der Bahnstrecke zwischen Bremen und Oldenburg in Delmenhorst zu einem skandalösen Vorfall. Unbekannte hatten einen größeren Gegenstand auf die Gleise gelegt. Um 15:40 Uhr kollidierte ein Zug der Nordwestbahn, der in Richtung Oldenburg fuhr, mit diesem Hindernis. Der Triebfahrzeugführer leitete umgehend eine Schnellbremsung ein und stoppte den Zug rechtzeitig.
Bei der anschließenden Überprüfung entdeckte die Bundespolizei Betonstücke am Ort der Kollision. Glücklicherweise gab es unter den etwa 200 Reisenden keine Verletzten. Der Zug wurde nach Erreichen des Bahnhofs in Delmenhorst aus dem Betrieb genommen. Die Bundespolizei hat nun strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Sachdienliche Hinweise können telefonisch bei der Bundespolizei in Oldenburg unter der Nummer 04 41 / 21 83 80 abgegeben werden.
Warnung vor Gefahren
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren, die an Bahnanlagen bestehen. Unerlaubte Gleisüberschreitungen bergen nicht nur erhebliche Eigengefährdungen, sondern auch Risiken für andere. Überfahrene Gegenstände können weggeschleudert werden und stellen eine Gefahr für die unmittelbare Umgebung dar. Zudem sind herannahende Züge oft sehr leise und werden oftmals erst spät wahrgenommen, was die Gefahrenlage verschärft.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass der Bremsweg eines Zuges deutlich länger ist als der eines herkömmlichen Straßenfahrzeugs. Daher ist es von größter Bedeutung, immer genügend Abstand zu Gleisen zu halten. Personen, die diese Sicherheitsvorkehrungen missachten, müssen mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zivilrechtliche Ansprüche können bis zu 30 Jahre nach einer Tat geltend gemacht werden.
Ähnliche Vorfälle
Eine umfassende Überprüfung des Gleiskörpers ergab, dass es zu keinen Personenschäden gekommen war, was von Zeugen bestätigt wurde. Auch in diesem Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen die unbekannte Person wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet, wie [Nepoli] berichtet.
Die Sicherheit im Schienenverkehr hat höchste Priorität. Laut den Richtlinien des [BMDV] ist es zwar unmöglich, eine vollständige Verkehrssicherheit zu garantieren, jedoch ist die Verantwortung der Eisenbahnbetreiber umfassend geregelt. Sicherheitsfragen dürfen nicht hinter Wirtschaftlichkeitsaspekten zurückstehen, und auch die EU-Richtlinien stellen hohe Anforderungen an die Sicherheitsmanagementsysteme der Eisenbahnen.
Die Betreiber sind verpflichtet, Gefahren mit allen technisch möglichen Mitteln zu begegnen. Nur so kann der hohe Standard des Schienenverkehrs in Deutschland aufrechterhalten werden.