Deutschland

Bürgergeld: Urlaub ohne Genehmigung kann teuer werden!

Ab dem 17. März 2025 stehen Bezieher von Bürgergeld vor neuen Herausforderungen bezüglich ihrer Ortsabwesenheit. Laut Südkurier müssen geplante Urlaubsreisen künftig mit dem Jobcenter abgestimmt werden. Andernfalls drohen Kürzungen oder sogar der Verlust der Leistungen, wenn die Abwesenheit nicht rechtzeitig beantragt wird. Ein Formular namens „Anfrage zur Nichterreichbarkeit“ ist dafür online verfügbar.

Für Bürgergeld-Beziehende gilt eine Obergrenze von maximal 21 Kalendertagen innerhalb eines Jahres, in denen sie ohne Kürzungen abwesend sein können. Bei einer längeren Abwesenheit, die über die drei Wochen hinausgeht, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld in der Regel für den gesamten Zeitraum. Ein weiterer Punkt ist, dass die Abwesenheit mindestens fünf Werktage im Voraus genehmigt werden muss.

Erreichbarkeit und ihre Regelungen

Die neue Regelung zur Erreichbarkeit ist sehr strikt. Wenn Bezieher für das Jobcenter nicht erreichbar sind, erhalten sie keine Leistungen mehr. Buergergeld.org hebt hervor, dass ab dem 1. Juli 2025 ein neuer Referentenentwurf zur Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) in Kraft tritt. Dieser erlaubt zwar eine größere Flexibilität, jedoch müssen Postmitteilungen des Jobcenters werktäglich zur Kenntnis genommen werden können, was unter anderem auch für wohnungslose Bürgergeld-Bedürftige von Bedeutung ist.

Ein bedeutsamer Aspekt der neuen Verordnung besagt, dass die bisherige persönliche postalische Erreichbarkeit nicht mehr zwingend erforderlich ist. Es genügt, wenn die Post werktäglich über digitale Kanäle oder alternativ durch Dritte, wie Wohlfahrtsorganisationen, zur Kenntnis genommen werden kann. Dennoch bleibt zu beachten, dass alle Mitteilungen an Werktagen zuverlässig empfangen werden müssen.

Wichtige Gründe und Ausnahmen

Die ErrV regelt zudem die Erreichbarkeit in besonderen Situationen wie der Geburt oder Pflege eines Kindes sowie Todesfällen, wo auch ohne vorherige Genehmigung Abwesenheiten gestattet sind. Die maximale Wegstrecke, die für den persönlichen Kontakt zum Jobcenter benötigt wird, darf mit zweieinhalb Stunden bemessen werden. Dies stellt eine Erleichterung für viele Bürgergeld-Bezieher dar.

Die aktuellen Regelungen zum Bürgergeld und die daraus resultierenden Verpflichtungen gegen die finanziellen Nachteile sind klar. Es ist ratsam, sich bei unvorhergesehenen Abwesenheiten umgehend mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um mögliche Konflikte zu verhindern. Eine unerlaubte Abwesenheit kann zu empfindlichen finanziellen Konsequenzen führen, einschließlich der Rückforderung bereits gezahlter Leistungen, wie solange es keine Regelungen zur digitalen Erreichbarkeit gibt.

Insgesamt zeigt sich, dass trotz der beabsichtigten Erleichterungen weiterhin strikte Regeln für Bürgergeld-Bezieher bestehen, die bei Nichteinhaltung erhebliche Folgen haben können. Die Sorge der Bezieher um den Erhalt ihrer Leistungen sollte daher stets eine Handlungsmaxime sein.

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suedkurier.de
Weitere Infos
buergergeld.org

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