
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für deutsche Gäste in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen in Deutschland abgeschafft. Wie Ruhr24 berichtete, müssen deutsche Staatsbürger künftig keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Diese Reform erfolgt im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), welches darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Abläufe für Reisende sowie Hotelbetreiber zu vereinfachen. Während die Änderungen für deutsche Gäste gelten, bleibt die Meldepflicht für ausländische Urlauber bestehen, die weiterhin einen Meldeschein ausfüllen müssen.
Zusätzlich wird, wie Tagesschau vermeldete, die handschriftliche Meldedatenaufnahme beim Check-in abgeschafft. Diese Regelung betrifft ebenfalls lediglich deutsche Staatsangehörige und nicht alle Hotels. Ab dem Jahreswechsel sind inländische Hotelgäste nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Meldedaten handschriftlich oder digital zu hinterlegen. Das Bürokratieentlastungsgesetz umfasst darüber hinaus weitere Erleichterungen, wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten.
Kritik und Umsetzung der Änderungen
Der Hotelverband Deutschland äußert Kritik daran, dass die Gesetzesänderung nicht weit genug gehe, da ausländische Gäste nach wie vor die bisherigen Verfahren nutzen müssen. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands, hat Bedenken geäußert, dass die Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Gästen Stress und Nachfragen an der Hotelrezeption hervorrufen könnte. Luthe fordert seit 1997 ein einfacheres Check-in-Verfahren und sieht die Möglichkeit auf mehr Digitalisierung im Gesetz als verpasst an.
In einigen Unterkünften, insbesondere in Heilbädern und Kurorten, müssen inländische Gäste möglicherweise weiterhin Formulare ausfüllen, da diese Daten für Kurbeiträge benötigt werden. Luthe berichtet, dass 42 Prozent der Übernachtungen in Deutschland betroffen sind und über 90 Prozent der Gäste in Heilbädern Inländer sind. Die Bundesregierung verspricht aufgrund dieser Reform Entlastungen von etwa 950 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft.