Deutschland

Bundesnetzagentur plant Mobilfunk-Revolution: Längere Frequenznutzung!

Die Bundesnetzagentur plant eine wesentliche Veränderung im Bereich der Mobilfunkf frequencies. Anstatt wie üblich eine Auktion für die Frequenzen durchzuführen, zieht die Behörde in Betracht, die bis Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. Diese Entscheidung wird voraussichtlich in den kommenden Monaten fallen. Die Verlängerung kommt vor allem den etablierten Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica zugute, die bereits 2019 für andere Frequenzen insgesamt 6,6 Milliarden Euro gezahlt hatten.

Gemäß den Plänen müssen die Netzbetreiber für die im Jahr 2026 frei werdenden Frequenzpakete lediglich Gebühren zahlen, was für sie kostengünstiger ist. Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, betonte, dass die Verlängerung mit strengen Versorgungsauflagen versehen wird. Diese Auflagen sehen vor, dass ab Anfang 2030 mindestens 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde bieten muss. Vor allem in dünn besiedelten Gemeinden ist geplant, dass in jedem Bundesland mindestens 99 Prozent der Fläche mit Geschwindigkeiten von 100 Megabit pro Sekunde oder mehr versorgt werden.

Einfluss auf jüngere Anbieter und Versorgungsauflagen

Der Neueinsteiger 1&1, der derzeit sein Netz aufbaut, kann von der geplanten Verlängerung nicht ideal profitieren, hat jedoch die Möglichkeit, bestimmte Frequenzen mit zu nutzen. Kleinere Mobilfunkfirmen wie Freenet sind weiterhin in der Lage, das Netz der großen Anbieter zu verwenden, ohne dass jedoch eine Pflicht zur Netzöffnung besteht. Darüber hinaus wird ein „Verhandlungsgebot“ für kleinere Anbieter geplant, welches im Vergleich zu einem früheren Entwurf leicht verschärft wurde.

Die Bundesnetzagentur hat außerdem einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Klaus Müller stellte klar, dass diese Maßnahme sowohl die Versorgung für Verbraucher verbessern als auch den Wettbewerb fördern soll. Ein wettbewerbliches Verfahren ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Behörde plant, die Auflagen zum Ausbau der Mobilfunknetze besonders im ländlichen Raum zu betonen und zu verfolgen, um eine qualitativ hochwertige Mobilfunkabdeckung entlang der Verkehrswege zu gewährleisten. Ab 2029 sollen beispielsweise alle Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden.

Die Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf können bis zum 8. Juli 2024 eingereicht werden, wie ZVW berichtete. Müller unterstrich, dass die Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Vorleistungs- und Endkundenmarkt trotz der Änderungen gewahrt bleiben sollen.

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