
Am 27.03.2025 hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Nachzahlung von staatlichen Fördergeldern für die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) abgelehnt. Die AfD hatte eine Rückzahlung von Globalzuschüssen für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 gefordert, welche das Gericht jedoch als unzulässig erklärte. Die Entscheidung ist Teil eines komplexen Verfahrens, das die finanzielle Unterstützung politischer Stiftungen in Deutschland betrifft und erhebliche rechtliche Fragen aufwirft.
Die AfD, vertreten durch die Vorsitzenden Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel, warf dem Deutschen Bundestag und verschiedenen Bundesministerien vor, ihre verfassungsmäßigen Rechte zu verletzen. Der Antrag umfasste zusammen mehrere Millionen Euro, einschließlich 480.000 Euro für 2018, 900.000 Euro für 2019, 900.000 Euro für 2020 und 7.854.000 Euro für 2022. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte jedoch fest, dass die Klägerin durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde, bezog sich allerdings nur auf das Jahr 2019 und entschied, dass es keine Verpflichtung zur Nachzahlung für dieses Jahr gibt.
Rechtliche Grundlagen und Einschränkungen
Im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Ausschluss der DES von der staatlichen Förderung die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, vor allem weil für diesen Eingriff kein gesondertes Parlamentsgesetz vorlag. Einen wesentlichen Punkt der Entscheidung bildet das Stiftungsfinanzierungsgesetz, das Forderungen an die Förderung von Stiftungen stellt. Damit eine Stiftung staatliche Gelder erhält, muss die zugehörige Partei mindestens dreimal in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein und sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzten.
Die AfD äußerte Unmut über die Ende 2023 eingeführten gesetzlichen Grundlagen, die sie als Benachteiligung empfund, da die DES, die exklusiv für die politische Bildungsarbeit der AfD steht, keinerlei staatliche Mittel erhielt. Das Gericht stellte fest, dass die politischen Stiftungen jährlich mehrere hundert Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, und dass das Vorurteil gegen die DES unrechtmäßig war. Der Bundesschuss für 2019 betrug rund 660 Millionen Euro, von denen etwa 130 Millionen Euro auf Globalzuschüsse entfielen.
Politische und gesellschaftliche Auswirkungen
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die politischen Stiftungen in Deutschland haben. Der Ausschluss der DES von der staatlichen Finanzierung stellt nicht nur einen Eingriff in die Chancengleichheit dar, sondern wirft Fragen zur Gleichbehandlung aller politischen Strömungen auf. Die AfD ist in allen Landtagen sowie im Europäischen Parlament vertreten, wodurch die Diskussion über Gerechtigkeit und Transparenz in der staatlichen Förderung politischer Arbeit erneut in den Fokus rückt.
Das Bundesverfassungsgericht verdeutlichte in seiner Urteilsbegründung, dass der Gesetzgeber eine besondere gesetzliche Grundlage für die staatliche Förderung politischer Stiftungen schaffen muss, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. Die politische Landschaft in Deutschland bleibt somit unter dem Druck, die finanzielle Unterstützung für alle Parteien transparent und gleichmäßig zu gestalten.
Für weitere Details und rechtliche Ausführungen verweisen wir auf die Berichterstattung der Ostsee-Zeitung sowie die offizielle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.