
Ein skurriler Vorfall in Österreich sorgt für Unverständnis unter Autofahrern. Ein Fahrzeughalter erhielt ein Bußgeld von 120 Euro, obwohl er über eine digitale Vignette verfügte. Dies geschah, nachdem er seinen Wohnsitz von Purkersdorf nach Krems-Stadt verlegt hatte. Bei der Ummeldung seines Autos und Anhängers unterließ es der Autofahrer, sein neues Kennzeichen auf der ASFiNAG-Website zu registrieren. Infolgedessen stellte die Kamera auf der Autobahn fest, dass das Kennzeichen nicht mit der gekauften Vignette übereinstimmte, was zur Strafe führte. Selbst nach einer sofortigen Korrektur des Fehlers wurde die Strafe nicht aufgehoben, was bei vielen Verkehrsteilnehmern auf Unmut stößt.
In Österreich müssen Autofahrer eine Vignette erwerben, um die Autobahnen nutzen zu dürfen. Laut den aktuellen Regelungen kosten die Vignetten: 9,30 Euro für eine 1-Tages-Vignette, 12,40 Euro für eine 10-Tages-Vignette und 103,80 Euro für eine Jahresvignette. Die digitale Vignette muss nicht mehr an die Windschutzscheibe geklebt werden; sie kann bequem online beantragt werden. Ziel dieser Regelung war es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Autofahrern mehr Flexibilität zu bieten, insbesondere da ASFiNAG Mautkontrollen mit über 100 Mitarbeitern im ganzen Land durchführt, um die Einhaltung zu überprüfen.
Hohe Strafen und Auflagen
Die Strafen für fehlende oder abgelaufene Vignetten sind klar festgelegt: 120 Euro für Pkw oder Wohnmobile und 65 Euro für Motorradfahrer. Bei Manipulation der Vignette droht sogar die doppelte Strafe. Unbezahlte Strafen können dazu führen, dass Verwaltungsstrafen zwischen 300 und 3000 Euro verhängt werden. Dies zeigt, wie ernst das System in Bezug auf die Mautpflicht genommen wird.
Ab dem 1. Dezember 2023 gibt es zudem eine Neuerung: Die digitale Jahresvignette kann einmal jährlich auf ein anderes Kennzeichen desselben Zulassungsbesitzers übertragen werden, wenn es zu einer Umregistrierung kommt. Diese Übertragung kostet 18 Euro, und die Umregistrierung bei einem Umzug in einen anderen politischen Bezirk kann ebenfalls für denselben Preis durchgeführt werden.
Vorsicht bei Bestellungen
Ein weiterer Aspekt, der Autofahrer beunruhigen könnte, sind die Risiken bei der Bestellung von Mautprodukten. Bei Bestellungen über Zahlungsdienstleister wie PayPal wird zunächst eine Vorabautorisierung vorgenommen. Das bedeutet, der Mautbetrag wird reserviert, aber erst nach einer Bestätigung durch das ADAC Mautportal belastet. Wenn Käufer nur die Vorab-E-Mail von PayPal erhalten, ohne eine Bestätigung zum erfolgreichen Kauf, könnte dies zu unangenehmen Situationen führen, wenn die Mautkontrolle keine gültige Vignette registriert findet.
Um sicherzugehen, dass die Mautprodukte korrekt gebucht sind, sollte der Autofahrer regelmäßig die Gültigkeitsabfrage der ASFINAG nutzen. Sollte diese abgaben, dass kein gültiges Mautprodukt vorliegt, ist eine Neuanmeldung notwendig, um Strafen und unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.