
Am 17. April 2025 fand die neueste Episode von „A Cup with the President“ statt, in der Professorin Dr. Lisa Handke, eine Expertin für Datenschutz und digitale Transformation, zu Gast war. Die Diskussion drehte sich um die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes, insbesondere im Hinblick auf die Cookie-Einwilligungen, die auf europäischer Ebene zunehmend im Fokus stehen. In ihrer Rolle als Professorin für Informatik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) beleuchtet Handke die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Insbesondere wurde auf das EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2019 eingegangen, das klarstellt, dass Nutzer ihre Einwilligung zu Cookies aktiv geben müssen. Passive Formen der Einwilligung sind nicht ausreichend. Diese Regelung entstand aus der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen das Unternehmen „planet49“, die ein vorangehaktet Kontrollkästchen für die Zustimmung zu Cookies verwendeten. [Datenschutz-Generator] berichtet, dass der EuGH entschied, Cookies dürften nur mit einer ausdrücklichen und informierten Einwilligung verarbeitet werden, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich.
Aktuelle Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Das Thema der Cookie-Einwilligungen wirft weiterhin viele Fragen auf. Die Rechtslage in Deutschland bleibt unklar, da der Bundesgerichtshof (BGH) noch über die Umsetzung des EuGH-Urteils entscheiden muss. Auch die ePrivacy-Verordnung, die in der Diskussion steht, wird voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen bringen, wie [Datenschutz-ePrivacy] anmerkt. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und unterschiedliche Mitgliedstaaten haben Änderungswünsche geäußert.
Im Zusammenhang mit den sich verändernden Datenschutzbestimmungen wurden auch die Vorschriften über die Verarbeitung von Metadaten beleuchtet. Diese können unter bestimmten Bedingungen ohne Zustimmung der Nutzer verarbeitet werden, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Dabei bleibt es entscheidend, wie die EU-Kommission, das Parlament und der Rat der EU letztendlich die ePrivacy-Verordnung gestalten werden.
Zukünftige Perspektiven
Professorin Handke betont, dass auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig im Wandel sind, die Prinzipien der Transparenz und des Nutzerschutzes unverändert bleiben müssen. Die Notwendigkeit für klare und informative Einwilligungen wird von den Datenschutzbehörden heftig diskutiert. Zudem dürfen Nutzer nicht gezwungen werden, Cookies zu akzeptieren, viele zu seiner normalen Nutzung notwendige Cookies sind, wie etwa Warenkorb-Cookies oder solche zur Sprachwahl, die jedoch klar von Marketing- und Statistik-Cookies abgegrenzt werden müssen.
Das BGH-Urteil zur Opt-In-Pflicht sowie die anhaltenden EU-Diskussionen zeigen auf, dass das Thema Datenschutz, speziell im digitalen Raum, hohe Priorität und Komplexität besitzt. Ein einheitlicher rechtlicher Rahmen ist dringend erforderlich, um den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden und ein sicheres digitales Umfeld zu schaffen.