
Immer häufiger versenden Deutsche Pakete mit dem großen Logistikunternehmen DHL. Doch beim Versand sollten einige wichtige Regelungen beachtet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Viele Gegenstände dürfen nicht verschickt werden, und das kann nicht nur zur Nichtzustellung des Pakets führen, sondern auch zu hohen Geldstrafen.
Wie derwesten.de berichtete, unterscheidet DHL zwischen eingeschränkten und verbotenen Gegenständen. Verbote gelten unter anderem für menschliche Überreste, illegale oder gefälschte Produkte, biologische Stoffe sowie Waffen und Munition. Auch gefährliche Substanzen wie toxische oder brennbare Materialien gehören zu den unerlaubten Versandgütern. Überraschend für viele Versender sind auch alltägliche Artikel wie Aftershave, Aerosole, Pflanzen oder bestimmte elektronische Geräte, die ebenfalls nicht verschickt werden dürfen.
Regelungen und mögliche Konsequenzen
Darüber hinaus macht DHL deutlich, dass beim Versand verbotener Gegenstände keine Versicherung besteht. Sollte ein Bote beim Abholen eines Pakets einen verbotenen Gegenstand entdecken, kann die Annahme des Pakets verweigert werden. In solchen Fällen ist eine Erstattung des Wertes der Ware ausgeschlossen. Bei Entdeckungen in regulären oder zollamtlichen Kontrollen kann das Paket entweder an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden.
Der Versand über eine Packstation erfordert außerdem das Vorabfrankieren der Sendung. Laut dhl.de gelten spezifische Maße für die Sendungen, die zwischen 15 x 11 x 1 cm und 75 x 60 x 40 cm liegen müssen. Einige Sendungen, wie beispielsweise Express-Sendungen oder Warensendungen, können nicht über eine Packstation versendet werden.