
Ab dem 1. Mai 2025 wird in Deutschland die Verwendung von digitalen Passbildern für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen gesetzlich vorgeschrieben. Laut bnn.de werden gedruckte Passfotos ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anerkannt, um den Prozess der Dokumentenausstellung zu entbürokratisieren und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen voranzutreiben. Derzeit müssen Antragsteller bis Ende April 2025 weiterhin ein biometrisches Passfoto auf Papier vorlegen.
Mit der neuen Regelung dürfen digitale Fotos entweder direkt in den Bürgerämtern aufgenommen oder über spezielle Fotostudios an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Diese Studios und die Fototerminals in den Behörden erfassen zudem Fingerabdrücke und Unterschriften, die ebenfalls digital übertragen werden. Die digitale Fotoübermittlung ist Teil des „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“, das bereits 2020 in Kraft trat.
Ausnahmen und Umsetzungsdetails
Übergangsweise dürfen bis zum 31. Juli 2024 in bestimmten Fällen noch Papierfotos akzeptiert werden. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Bürger im April ein Foto macht, aber erst im Mai seinen Ausweis beantragt. Auch wenn ein Bürgeramt nicht über die nötige Technik für digitale Fotos verfügt, kann ein Papierfoto angenommen werden. Das ADAC hebt hervor, dass die Passbehörde die digitalen Fotos auf die Einhaltung biometrischer Anforderungen prüft, um Manipulation und Fälschungen zu verhindern.
Die Bedingungen für biometrische Passfotos sind klar definiert. Die Bilder müssen im Format 35 x 45 mm vorgelegt werden und sowohl in Schwarzweiß als auch in Farbe akzeptiert werden. Wichtige Anforderungen sind eine scharfe, kontrastreiche und gleichmäßig ausgeleuchtete Qualität. Des Weiteren muss der Hintergrund einfarbig und hell sein, und der Gesichtsausdruck neutral erfolgen. Kopfbedeckungen, außer aus religiösen Gründen, sind nicht erlaubt.
Die Rolle der Bürgerämter und Fotostudios
Die Pflicht für Kommunen, ihre Bürgerbüros mit digitaler Fotoausstattung auszurüsten, besteht zwar, jedoch sind sie nicht verpflichtet, auch ein Gerät für die Erstellung ausweistauglicher Fotos bereitzuhalten. Insbesondere in kleineren Gemeinden kann dies dazu führen, dass Bürgerbüros aus Rücksicht auf lokale Fotogeschäfte auf eine digitale Ausstattung verzichten. Dies befürchtet insbesondere der Centralverband deutscher Berufsfotografen, der durch Proteste versucht hat, die Möglichkeit, Passbilder in zertifizierten Fotostudios anfertigen zu lassen, zu sichern. Drogeriemärkte planen zudem, digitale Passfotos anzubieten, wobei die Mitarbeitenden die Fotos aufnehmen und sicher an die Behörde übermitteln.
Die neuen Regelungen sollen nicht nur die Qualität und die Sicherheit der Ausweisfotos erhöhen, sondern auch die Prozesse innerhalb der öffentlichen Verwaltung optimieren. Ein Beispiel für die digitale Transformation ist die EUDI-Wallet, die es Bürgern ermöglicht, digitale Nachweise sicher aufzubewahren und bei Bedarf vorzuzeigen. Diese Entwicklungen reflektieren die fortschreitende Digitalisierung in Deutschland und die damit verbundenen neuen Standards für die behördliche Kommunikation.