
Die Europäische Kommission hat heute eine erhebliche Strafe gegen 15 namhafte Autobauer verhängt, die in ein Kartell verwickelt waren, das sich mit dem Recycling von schrottreifen Fahrzeugen beschäftigt hat. Die Absprachen, die zwischen Mai 2002 und September 2017 stattfanden, umfassten die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder auf 458 Millionen Euro, wobei Volkswagen (VW) mit rund 128 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen muss. Auch BMW, Stellantis und Renault sind unter den Bestraften, die mit Strafen von 25 Millionen Euro, 75 Millionen Euro und 81 Millionen Euro rechnen müssen. Weiterhin sind auch Marken wie Mitsubishi, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Mazda, Opel, General Motors, Suzuki, Toyota und Volvo in die Machenschaften verwickelt gewesen, wie tagesschau.de berichtet.
Die EU-Kommission stellte fest, dass die Autobauer wichtige Informationen über recycelbare Teile und den Anteil recycelter Materialien zurückhielten. Ziel dieser Absprachen war es, die Verbraucher von Informationen über die Recyclingfähigkeit abzuhalten. Damit sollte der Druck auf die Unternehmen verringert werden, was gegen die Bestimmungen des EU-Rechts verstößt. Laut den Richtlinien sind die Hersteller verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung nicht mehr fahrtüchtiger Autos zu übernehmen, um das Recycling zu fördern.
Strukturen und Organisation des Kartells
Der Autobauerverband ACEA, der an der Koordination der Absprachen beteiligt war, muss zudem eine Strafe von 500.000 Euro zahlen. Die Unternehmen teilten sich konkrete Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben und koordinierten ihr Verhalten, was als schwerwiegender Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gewertet wird. Hierbei wurden die vertraglichen Vereinbarungen so gestaffelt, dass kein Unternehmen für die Zerlegung der Altfahrzeuge aufkommen musste.
Die neuen Entwicklungen werfen ein Licht auf die Herausforderungen und die Verantwortung der Automobilhersteller im Rahmen des Recyclingprozesses. In einem Kontext, in dem jährlich über sechs Millionen Fahrzeuge in Europa das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, ist eine nachhaltige Vorgehensweise unerlässlich. Auf diese Weise sollen nicht nur Umweltschäden verringert, sondern auch die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
EU-Initiativen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Im Zuge dieser Ereignisse hat die EU-Kommission auch neue Vorschläge zur Überarbeitung der Regeln für die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Fahrzeugen vorgestellt. Diese Vorschläge streben eine Verbesserung des Zugangs zu Ressourcen an und sollen zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen beitragen. Insbesondere wird ein Recyclat-Verbrauchsanteil von 25 Prozent des Kunststoffs in neuen Fahrzeugen angestrebt. Damit sollen 12,3 Millionen Tonnen CO2-Emissionen bis 2035 jährlich reduziert werden.
Die geplante Verordnung hat auch das Ziel, die Straßenverkehrssicherheit in Drittländern zu verbessern und die Exportpraktiken nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge zu regeln. Diese Initiative unterstützt nicht nur den europäischen Grünen Deal, sondern soll auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und die Abfallwirtschaft optimieren. Laut spiegel.de sind die nächsten Schritte die Prüfung des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat.