
Am 18. April 2025 hat Prof. Dr. Reinald Koch, der Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der WFI der KU, im Steuerausschuss des BDI seine neuesten Forschungsergebnisse zur Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union vorgestellt. Der Hauptfokus seines Vortrags lag auf der Analyse und Gesamteinschätzung der Wirkungen der europäischen Steuerpolitik der letzten Jahre. Besonders betonte er die Dringlichkeit, die aktuelle Steuerpolitik zu überdenken.
Prof. Koch kritisierte die bestehende europäische Steuerpolitik, die stark auf die Bekämpfung der Steuervermeidung multinationaler Unternehmen ausgerichtet ist. Er stellte fest, dass es keine Evidenz dafür gibt, dass europäische Konzerne ihre effektive Steuerquote durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer signifikant senken können. Dies gilt insbesondere für Unternehmen aus großen Volkswirtschaften wie Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien.
Komplexität der Steuerregelungen
Eine der zentralen Herausforderungen, die Prof. Koch ansprach, ist die hohe Komplexität der europäischen Steuerregelungen, die aus den Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen resultiert. Diese Komplexität führt zu einem erhöhten Steuerrisiko und könnte in der Folge sogar die Börsenkapitalisierung der betroffenen Unternehmen verringern. Darüber hinaus warnte er vor möglichen negativen realwirtschaftlichen Folgen, wie den Rückgang von Investitionen, Wachstum und Risikoübernahme durch Unternehmen, die beispielsweise durch die Einführung der Zinsschranke in der EU verursacht wurden.
Seine Ergebnisse unterstützen die laufende Diskussion zur Unternehmensbesteuerung innerhalb der EU und bieten wertvolle Impulse zur Neuorientierung in der Steuerpolitik. Dies ist besonders relevant, da die direkte Besteuerung in der EU nicht durch spezifische EU-Rechtsvorschriften geregelt ist, sondern in einem komplexen Gefüge von Richtlinien und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs verankert ist, wie auf der Webseite des Europäischen Parlaments dargestellt. Laut europäisches Parlament umfasst dies Artikel im AEUV, die eine Einstimmigkeitsregelung und verschiedene Behandlungsszenarien für Steuerpflichtige vorsehen.
Entwicklungen in der Unternehmensbesteuerung
Die Diskussion um die Unternehmensbesteuerung hat im Laufe der Jahre zahlreiche Wendungen genommen, darunter die Harmonisierungsvorschläge, die bereits seit 1962 erörtert werden. Laut der ku.de ist es 2011 zu einem wichtigen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) gekommen. Jedoch wurde dieser Vorschlag 2012 im Rat nicht angenommen.
Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass die EU versucht hat, Steuervermeidung zu bekämpfen. Der Aktionsplan von 2015 und die ATAD-Richtlinie, die 2016 eingeführt wurde, sind nur Beispiele für Maßnahmen, die zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Besteuerung eingerichtet wurden. Weitere Schritte wie die Vorschläge zur Besteuerung digitaler Tätigkeiten und die OECD/G20-Zwei-Säulen-Lösung von 2021 zeigen den ständigen Wandel im Bereich der Unternehmensbesteuerung in Europa.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Herausforderungen und Entwicklungen in der Unternehmensbesteuerung weiterhin dringend Aufmerksamkeit erfordern. Prof. Kochs Untersuchungen und Empfehlungen könnten wegweisend für zukünftige Reformen und eine gerechtere Besteuerung in der EU sein.