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Böller-Drama an Silvester: Fünf Tote und Verbot im Gespräch!

Deutschland startete friedlich ins Jahr 2025, jedoch nicht ohne Zwischenfälle im Zusammenhang mit Silvesterböllern. Mindestens fünf Männer starben bundesweit durch illegale oder selbst gebaute Pyrotechnik. In Kremmen, Brandenburg, kam ein 21-Jähriger ums Leben, nachdem er einen Silvesterböller gezündet hatte.

Inmitten dieser tragischen Vorfälle wurde eine Umfrage zur Meinung über legale und illegale Feuerwerkskörper gestartet. Erste Ergebnisse vom 3. Januar zeigen, dass 52,6% der 3157 Stimmen sich ein generelles Böller-Verbot wünschen. 20% sind gegen ein Verbot, haben jedoch keine Freude an der Böllerei, während knapp 30% Feuerwerk unterstützen, jedoch nur lizenziertes Feuerwerk nutzen.

Debatte um Feuerwerksverbot

Die Diskussion über ein mögliches Verbot von privatem Feuerwerk wird auch auf Social Media-Plattformen wie Facebook geführt. Es gibt unterschiedliche Meinungen zu dem Thema: Einige plädieren für ein eingeschränktes Verkaufsangebot, während andere ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk und stattdessen nur ein allgemeines Feuerwerk fordern. In einigen großen Städten ist privates Feuerwerk bereits untersagt. Der Debatte um ein komplettes Verbot wird auch weiterhin geführt.

Böllern ist in Deutschland nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. An anderen Tagen ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern nur mit einer Sondergenehmigung des Ordnungsamtes gestattet. Verstöße können Geldbußen von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Es ist wichtig, beim Feuerwerkskauf nur geprüftes Material zu erwerben. Die Registriernummer auf Feuerwerksartikeln gibt Auskunft über die Prüfstelle. Für den privaten Gebrauch sind nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubt, wobei F1 Tischfeuerwerk wie Wunderkerzen umfasst, während F2 kleinere Raketen und Batteriefeuerwerk beinhaltet.

Außerdem drohen bei illegalem Feuerwerk bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Raketen und Batterien der Kategorie F2 dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden, während Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 auch von Jugendlichen ab 12 Jahren verwendet werden darf.

Böllerverbote variieren je nach Stadt und Gemeinde. Diese bestehen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei größeren Menschenansammlungen. In Köln etwa gilt ein Böllerverbot in großen Teilen der Innenstadt, insbesondere rund um den Dom. Frankfurt am Main hat seine Verbotszonen im Vergleich zum Vorjahr ausgeweitet. In Hamburg und Stuttgart gibt es ebenfalls festgelegte Verbotszonen, wobei München Verbote am Marienplatz und in der Altstadt hat.

Verletzungen durch Feuerwerk sind häufig und können teils tödlich enden. So starben beispielsweise ein 18-Jähriger in Koblenz und ein 22-Jähriger in Boxberg. Die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Tierschutzbund treten für ein Verbot der privaten Böllerei ein. Sie kritisieren insbesondere die Verletzungsgefahr, die Luftbelastung, das Leid der Tiere sowie das Entstehen von Abfall durch Feuerwerk. Auch für Polizisten besteht beim Einsatz gegen illegales Feuerwerk besondere Gefährdung.

Empfehlungen für Tierhalter beinhalten unter anderem, Tiere mit Mikrochip zu kennzeichnen, Spaziergänge an der Leine zu unternehmen und Katzen während der Silvesternacht im Haus zu halten.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Kremmen, Deutschland
Beste Referenz
maz-online.de
Weitere Infos
tagesschau.de

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