
Das Landgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Aussage über einen „mittelbaren Zufluss“ von Bundesmitteln an den Verein Campact e. V. rechtlich zulässig ist. Dies folgt aus einem Rechtsstreit, den Campact gegen den Rechtsanwalt Markus Haintz führte. Der Verein hatte versucht, Haintz zu untersagen, in einem Social-Media-Beitrag zu behaupten, es gebe einen solchen Zufluss von Steuergeldern über die Organisation HateAid.
Campact erlitt eine Niederlage, als das Gericht entschied, dass der Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen werden musste. Die Kammer stellte fest, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zusteht. In ihrem Urteil wurden die Äußerungen Haintz’ als Wertung klassifiziert und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft.
Details zur Klage und den Beteiligungen
Die Äußerung Haintz’ bezog sich auch darauf, dass Campact gänzlich ohne staatliche Mittel auskommt, während der Verein 50 Prozent der Anteile an der HateAid gGmbH hält, die als Tochtergesellschaft von Campact angesehen wird. Eine Gesellschafterliste der gGmbH belegt diese Anteile. In den Jahren 2021 bis 2024 erhielt die HateAid gGmbH Fördergelder in Höhe von etwa 2,18 Millionen Euro aus Bundesmitteln.
Das Gericht wies in seinem Urteil zudem darauf hin, dass sich die beanstandete Äußerung von unzulässigen Äußerungen in anderen Verfahren unterscheidet. Während in anderen Fällen behauptet wurde, Campact werde vom Staat „finanziert“ oder „gesponsort“, ohne erläuternde Hinweise, war die Einordnung des Geldflusses an HateAid als „mittelbarer Zufluss“ als wertende Äußerung zu verstehen.
Stellungnahme der Bundesregierung
Zusätzlich wurde in der parlamentarischen Diskussion klargestellt, dass die Bundesregierung keine Untergliederungen oder Beteiligungen von nicht geförderten Vereinen überprüft. Campact e. V. erhält keinerlei Förderung von der Bundesregierung, was durch eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion belegt wird. So wird deutlich, dass trotz der Verquickung mit der HateAid gGmbH, der eigentliche Verein Campact nicht in der Nutzung staatlicher Mittel involviert ist.
Die HateAid gGmbH wird im Rahmen der Projektförderung für das Projekt „Kompetenznetzwerk Hass im Netz“ unterstützt, das von 1. September 2021 bis 31. Dezember 2024 läuft. Im Jahr 2024 wird die HateAid gGmbH eine Zuwendung von 599.989,19 Euro durch das Bundesministerium der Justiz erhalten. Die Fördersummen sind öffentlich einsehbar und zeigen die konkreten finanziellen Unterstützungen, die spezifischen Projekten zugutekommen.
Wesentliche Informationen über diese Entwicklungen sind unter anderem in den Publikationen von freilich-magazin.com und bundestag.de dokumentiert, die das aktuelle Geschehen um die rechtlichen Auseinandersetzungen und die Finanzierungssituation von Campact und HateAid näher beleuchten.