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Gewerkschaft fordert mehr Schutz und Entschädigung für Polizisten!

Am 30. Januar 2025 fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) anlässlich des dritten Jahrestages der tödlichen Polizistenmorde von Kusel eine einheitliche Entschädigung für verletzte Polizisten und deren Angehörige. GdP-Vorsitzender Jochen Kopelke betont in diesem Kontext die Notwendigkeit, die Sicherheit von Polizisten im Dienst zu verbessern und verweist auf die steigenden Anforderungen und Risiken, mit denen sie konfrontiert sind. Vor diesem Hintergrund fordert die GdP eine Entschädigung von 500.000 Euro für verletzte Beamte und 300.000 Euro für die Hinterbliebenen im Todesfall. Die Entschädigungsbeträge variieren jedoch stark zwischen den Bundesländern.

In Baden-Württemberg erhalten Beamte mit einem Schädigungsgrad von 50 % eine Entschädigung von 150.000 Euro. In Bayern dagegen beträgt die Entschädigung bei einem Schädigungsgrad von 50 % lediglich 50.000 Euro und bei 100 % Schädigung 100.000 Euro. Dies ist für die GdP ein unhaltbarer Zustand, der nicht nur die Betroffenen, sondern auch deren Familien in eine ungleiche Situation bringt.

Erinnerung an die Tragödie von Kusel

Am 31. Januar 2022 wurden in Kusel eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizeikommissar von Andreas S. erschossen. Das grausame Verbrechen geschah zwischen 4 und 5 Uhr morgens, während die Polizisten illegaler Jagd auf die Spur kamen. Andreas S. hatte, so das Gericht, keine Jagderlaubnis und tötete die beiden Polizisten aus nächster Nähe mit Kopfschüssen. Im November 2022 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde im Sommer 2023 rechtskräftig. Der Fall sorgte nicht nur für Empörung, sondern führte auch zu intensiven Diskussionen über die Sicherheit von Polizeibeamten.

Das Gericht stellte in seinem Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ fest und glaubte nicht an die von S. vorausgesetzte Notwehr. Vielmehr handelte es sich um einen geplanten Mord, um seine Wilderei und den Besitz illegaler Waffen zu vertuschen. Ein zweiter Angeklagter, der wegen Beihilfe zur Jagdwilderei verurteilt wurde, erhielt aufgrund der Kronzeugenregelung keine Strafe.

Forderungen der GdP

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen erneuert die GdP ihre Forderung nach einer umfassenden Reform der Entschädigungsmodelle für Polizisten. Angesichts der zunehmenden Gefahren im Polizeidienst ist es für die Gewerkschaft unerlässlich, auch Berufsanfänger in die Dienstunfallfürsorge einzubeziehen. Derzeit ist diese Regelung auf verbeamtete Polizisten ab Lebenszeit beschränkt, was für die GdP eine erhebliche Benachteiligung da Berufsanfänger bei gefährlichen Einsätzen oft unzureichend abgesichert sind.

Darüber hinaus fordert die GdP, dass im Todesfall auch unverheiratete Partner eine Entschädigung erhalten sollten. Dies würde dazu beitragen, die Bedürfnisse und Ansprüche aller Betroffenen besser zu berücksichtigen und die Angehörigen in schwierigen Zeiten finanziell abzusichern.

Die GdP, die am 14. September 1950 in Hamburg gegründet wurde, vertritt die Interessen von rund 200.000 Polizeibeschäftigten und setzt sich sowohl für angemessene Zahlung als auch für bessere Arbeitsbedingungen in der Polizei ein. Sie ist die größte Polizeigewerkschaft der Welt und Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund seit 1987. Durch ihre Ziele im gesetzgeberischen Bereich möchte sie die demokratische und rechtsstaatliche Polizeiarbeit stärken.

Die Entschädigungsforderung zum dritten Jahrestag der tragischen Ereignisse von Kusel zeigt, wie wichtig es ist, dass Polizisten in Deutschland nicht nur rechtlich unterstützt, sondern auch angemessen für ihre Gefahren im Dienst entschädigt werden. Dies bleibt eine zentrale Herausforderung für die Zukunft.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Kusel, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Beste Referenz
faz.net
Weitere Infos
tagesschau.de

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