
In Bayern erhalten Asylbewerber seit dem 21. März 2024 staatliche Leistungen über eine Bezahlkarte anstelle von Bargeld. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um eine Überweisung von Geldern ins Ausland zu verhindern und damit vermeintliche Anreize zu reduzieren, die Flüchtlinge dazu bewegen könnten, nach Deutschland zu kommen. In den ersten Modellkommunen, darunter Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und Straubing, wurden die ersten Schritte unternommen, bevor die Bezahlkarte im gesamten Bundesland ausgerollt wurde. Mit über 70.000 Karten im Umlauf ist das neue System mittlerweile weit verbreitet.
Ein alleinstehender Erwachsener in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält dabei 441 Euro pro Monat auf die Karte, wobei jedoch nur 50 Euro in bar abgehoben werden können. Kritiker, wie der bayerische Flüchtlingsrat, sprechen von einer „Diskriminierungskarte“ und bringen zur Sprache, dass die Begründungen der Staatsregierung, insbesondere hinsichtlich der von ihr befürchteten Geldüberweisungen ins Ausland, wissenschaftlich nicht haltbar seien. In diesem Kontext konstatiert die Pro Asyl ein wachsendes Problem: Viele Zahlungen in Deutschland können nur in bar erfolgen, etwa beim Kauf von gebrauchten Gegenständen oder bei Flohmarkteinkäufen.
Rechtliche Herausforderungen und individuelle Prüfungen
Die Einführung der Bezahlkarte hat zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen geführt. Sozialgerichte in Städten wie Hamburg und Nürnberg haben in einigen Klageverfahren die pauschale Bargeldbegrenzung auf 50 Euro als nicht rechtmäßig erachtet. Dies zwingt die zuständigen Behörden dazu, nun individuelle Prüfungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die existenziellen Bedürfnisse der Betroffenen tatsächlich gedeckt werden können. Diese mühsamen Prüfungen erfordern jedoch einen erhöhten Verwaltungsaufwand, welcher oft als Belastung für die Ämter wahrgenommen wird.
Einige Städte und Kommunen gewähren bereits höhere Barleistungen, um Gerichtsentscheidungen zuvorzukommen. So plant Bremen, für bestimmte Personengruppen und Lebenssituationen Baranteile bis zu 120 Euro zu bewilligen. Diese Maßnahmen sind ein Versuch, die bestehenden Probleme der Bezahlkarte zu mildern und die Lebensrealität der Betroffenen zu erleichtern.
Gesetzliche Grundlagen und Ausblick
Die Bezahlkarte wurde als neue Möglichkeit zur Auszahlung der Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes am 16. Mai 2024 rechtskräftig. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 12. April 2024 verabschiedet, und der Bundesrat folgte am 26. April 2024. Diese Reform ermöglicht es Ländern und Kommunen, mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung zu gewinnen und die Ausgestaltung der Bezahlkarte an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
Ein Vorteil der Bezahlkarte liegt darin, dass Gelder nur im Inland ausgegeben werden können, was die Möglichkeit von Missbrauch für Überweisungen ins Herkunftsland verhindern soll. Dennoch bleibt die praktischen Umsetzung der Karte umstritten, und es gibt weiterhin Bestrebungen von Seiten der Union, das System der Bezahlkarte deutschlandweit einzuführen und die Umgehung durch Tauschbörsen zu unterbinden. Diese Herausforderungen werden nicht nur von den Behörden, sondern auch von Initiativen wie PNP und anderen gesellschaftlichen Akteuren genau beobachtet.