
Am 2. April 2025 fand im Auditorium der Bucerius Law School in Hamburg eine wichtige Veranstaltung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. und des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. statt. Die Tagung, die von Prof. Dr. Matthias Jacobs, dem Vizepräsidenten des Verbands, eröffnet wurde, bot ein schlüssiges Programm, das aktuelle Herausforderungen und Reformen im Arbeitsrecht beleuchtete.
In ihrer Begrüßungsrede betonte Birgit Voßkühler, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg sowie des Hamburgischen Verfassungsgerichts, die Relevanz der Themen, die im Rahmen der Vorträge und der abschließenden Podiumsdiskussion behandelt werden sollten. Ein zentraler Bestandteil der Debatte war die Reform der Videoverhandlungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Reform der Videoverhandlung im Fokus
Die Reform, die bereits am 19. Juli 2024 in Kraft trat, brachte weitreichende Veränderungen für die Durchführung von Videoverhandlungen im Arbeitsrecht. Laut Wolters Kluwer sind diese seit einigen Jahren möglich, jedoch nur mit Genehmigung des Gerichts. Richter können nun Videoverhandlungen gestatten und müssen dafür bei Ablehnung einen umfassenden Grund angeben. Dies zielt darauf ab, die Transparenz im Verfahren zu erhöhen, wobei eine digitale Beweisaufnahme ebenfalls möglich ist.
Dr. Johannes Bader, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, hob in seinem Vortrag hervor, dass Videoverhandlungen mittlerweile fester Bestandteil des Verfahrens seien. Dennoch sieht er nach wie vor Verbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf technische Ausstattungen und die Digitalkompetenz von Richtern. Ein vollständiger Ersatz von Präsenzverhandlungen sei gegenwärtig nicht absehbar, da der persönliche Kontakt eine zentrale Rolle im Gerichtsverfahren spielt.
Daniel Witschen, ein weiterer Referent der Tagung, interpretierte ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlägen. Diese Diskussion über Tarifautonomie und das Gleichbehandlungsgebot verdeutlichte die Komplexität der heutigen Arbeitsrechtslage. Er empfahl eine Zurückhaltung der Arbeitsgerichte bei der Kontrolle von Tarifverträgen.
Technologische Herausforderungen und Chancen
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Veranstaltung war der Vortrag von Privatdozentin Dr. Susanne Schmittat von der Johannes Kepler Universität Linz, die die Auswirkungen von Videotechnologie auf die gerichtliche Kommunikation thematisierte. Sie wies darauf hin, dass die Vorteile der Videoverhandlung, wie Flexibilität und Erreichbarkeit, durch Herausforderungen wie technische Pannen und die Notwendigkeit klarer Richtlinien für Chancengleichheit gemindert werden können.
Die Tagung schloss mit einer Podiumsdiskussion, moderiert von Dr. Lena Dührsen, LL.B. (Richterin am ArbG Hamburg), an der prominente Vertreter aus der Wirtschaft und der Gewerkschaften teilnahmen. Der Tenor der Diskussion verdeutlichte die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung im Arbeitsrecht. Während Einigkeit darüber herrschte, dass digitale Tools erforderlich sind, bestand Uneinigkeit über Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere hinsichtlich Homeoffice und flexibler Arbeitszeiten.
Für die Teilnehmer bot der Abschluss der Veranstaltung die Möglichkeit, bei einem geselligen Beisammensein mit Brezeln und Wein die angeregten Gespräche fortzusetzen. Es wird deutlich, dass die Reformen im Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Videoverhandlungen, sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Praxis bieten. Die fortschreitende Digitalisierung und die Entwicklung klarer Richtlinien werden entscheidend sein für die Zukunft der Arbeitsgerichte in Deutschland.