
Am 20. März 2025 beleuchtet die RTL2-Sozialreportage „Hartz Rot Gold“ die Schicksale von Menschen in gesellschaftlich benachteiligten Vierteln, darunter eine Gruppe von Punkern, die am Rande Berlins in einer Kommune im Wald lebt. Insbesondere die Situation eines 51-jährigen Mannes, den alle nur als „Opa“ kennen, wird gezeigt. Dieser erhielt kürzlich kein Geld mehr vom Jobcenter, nachdem sein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde. Nach der Streichung des Bürgergelds war sein finanzielles Überleben in akuter Gefahr.
Auf Unterstützung durch seinen Kumpel Paddy, 39 Jahre alt, angewiesen, stellten die beiden einen Antrag auf Sozialhilfe. Nach wochenlangem Warten erhielten sie schließlich Post vom Jobcenter: „Opa“ wurde Sozialhilfe bewilligt. Dies war ein entscheidender Schritt, denn ohne eigene Konten werden die Leistungen per Scheck an die Berliner Obdachlosenhilfe geschickt, von wo aus sie das Geld abholen können. In der Übergangszeit halfen Freunde wie Paddy und Lausi „Opa“, um über die Runden zu kommen.
Sozialhilfe als Auffangnetz
Die Geschichten aus der Reportage sind nicht isoliert. Laut der Bundesregierung können Menschen durch verschiedene Umstände in Not geraten, sei es aufgrund von Jobverlust, chronischen Krankheiten oder geringen Renten. Sozialhilfe dient dabei als „Auffangnetz“ vor Armut und sozialer Ausgrenzung, geregelt im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Leistungen, darunter Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Gesundheit und Pflege. Anspruch auf Sozialhilfe haben in der Regel nicht erwerbsfähige Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die sozialrechtlichen Grundlagen ermöglichen, dass Personen in prekären Lebenslagen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein menschenwürdiges Dasein zu führen.
Änderungen durch das Bürgergeld
Besonders relevant ist die Einführung des Bürgergelds, das Anfang 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst hat. Diese Reform ist darauf ausgelegt, erwerbsfähige Personen zu unterstützen, die trotz aller Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden oder deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales informieren, dass Jobcenter für die Zuständigkeit und Ermittlung des Bedarfs verantwortlich sind.
Das Bürgergeld umfasst Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie zur Deckung von Unterkunfts- und Heizkosten. Diese Regelbedarfe werden jährlich überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht werden. Es bietet so eine wichtige Unterstützung für Menschen wie „Opa“ und Paddy, die sich in schwierigen Lebenslagen wiederfinden.
Die Zukunft des „Opa“ bleibt jedoch ungewiss, da es unklar ist, ob die gewährte Sozialhilfe dauerhaft bleibt oder ob die beiden Freunde auf weitere Hürden stoßen werden. Die Folge der Serie, die heute ausgestrahlt wurde, ist in der RTL+-Mediathek verfügbar und gibt einen eindrücklichen Einblick in die Herausforderungen des Lebens in der Sozialhilfe.