
Das Standesamt Dieburg hat für das Jahr 2024 eine Bilanz gezogen und dabei interessante Trends und Statistiken zum Thema Eheschließungen verzeichnet. Die Behörde ist zuständig für die Städte und Gemeinden Dieburg, Eppertshausen, Münster, Messel und Groß-Zimmern. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 200 Eheschließungen registriert, was einen leichten Rückgang von einer Hochzeit im Vergleich zu 2023 bedeutet. Besonders hervorzuheben ist die Beliebtheit des Schlosses Fechenbach, das mit 79 Eheschließungen nun 10 mehr als im Vorjahr verzeichnete. Die meisten Trauungen fanden jedoch im Dieburger Rathaus statt, wo 97 Ehen geschlossen wurden.
In den übrigen Gemeinden wurden insgesamt 24 Trauungen durchgeführt, davon lediglich 2 in Eppertshausen, 4 in Messel und 18 in Groß-Zimmern. Unter den Eheschließungen waren auch 3 gleichgeschlechtliche Heiratsanmeldungen, was dem wachsenden gesellschaftlichen Wandel in der Region Rechnung trägt.
Die Trauungen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Um eine Ehe zu schließen, müssen Paare eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim zuständigen Standesamt des Wohnorts eines Partners. Notwendige Unterlagen sind unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, Geburtsregisterauszüge sowie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn einer der Partner aus dem Ausland stammt. Die Ehegeschäftsfähigkeit, die sicherstellt, dass beide Partner die Bedeutung der Ehe verstehen, wird ebenfalls vom Standesbeamten überprüft. Dies wird besonders relevant bei Eheschließungen mit ausländischen Partnern, wo spezifische Regelungen gelten können, wie anwalt.de anmerkt.
Die Kosten für die Eheschließung können je nach Standesamt und Zeremonie variieren. Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für die Eheschließung besteht, wobei die Dauer meist einen Tag beträgt, sofern keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag festgelegt sind.
Änderungen im Bereich der Geschlechteridentität
Ein weiterer wesentlicher Punkt in der Bilanz des Standesamts betrifft die 18 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrags, die im Rahmen des gesetzlichen Selbstbestimmungsgesetzes erfolgten. Dieses Gesetz, das nach einer langen Debatte am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat am 1. November 2024 in Kraft. Damit können Personen ihr Geschlecht und ihren Vornamen durch einfache Erklärung gegenüber einem deutschen Standesamt ändern, ohne ein gerichtliches Verfahren durchlaufen zu müssen. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Rechte von Transgender-Personen dar, wie germany.info berichtet.
Für die Anmeldung ist es notwendig, dass die Erklärung mindestens drei Monate vorher beim Standesamt eingeht, und die beglaubigte Erklärung muss innerhalb von drei bis sechs Monaten dort vorliegen. Änderungen können erst nach einem Jahr rückgängig gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um minderjährige Personen.
Generelle Statistiken
Neben den Eheschließungen wurden im Jahr 2024 auch 11 Geburten beurkundet, was einen Rückgang im Vergleich zu 18 Geburten im Jahr 2023 darstellt. Davon erfolgten 6 Hausgeburten. Ferner wurden 280 Sterbefälle registriert, ein Rückgang gegenüber 315 im Vorjahr. Groß-Zimmern verzeichnete die meisten Sterbefälle mit 96.
Zusätzlich stellt das Standesamt einen Anstieg bei der Ausstellung von Einbürgerungsurkunden fest. Mit 164 Urkunden wurden signifikant mehr Ausländer eingebürgert als im Vorjahr, wo nur 62 Urkunden ausgestellt wurden. Dies wurde durch Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht bedingt, was einen deutlichen Trend zeigt.