
Am 3. April um 19.30 Uhr findet im Restaurant Zum Mühlenteich in Neubruchhausen ein Vortrag über Eheverträge statt. Veranstaltet wird die Informationsveranstaltung von der Gleichstellungsbeauftragten Christine Gaumann aus Bassum, Christina Scheele aus Weyhe und Inka Löns aus Syke. Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der finanziellen Absicherung durch Eheverträge, insbesondere für Frauen, die oft in ihrer Altersvorsorge benachteiligt sind.
Die Referentin, Rechtsanwältin Angelika Nake, ist Professorin an der Hochschule Darmstadt und als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages tätig. Sie wird die Relevanz von Eheverträgen darlegen und auf die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland eingehen. Laut statistischen Erhebungen wird jedes dritte Paar geschieden, weshalb die Absicherung durch einen Ehevertrag immer bedeutsamer wird.
Themen des Vortrags
Eine zentrale Thematik des Vortrags ist die Tatsache, dass Frauen oft Fürsorgearbeiten wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen ohne finanzielle Entlohnung übernehmen. Dies hat direkte Auswirkungen auf ihre Altersabsicherung. In Deutschland gilt seit 1958 die Zugewinngemeinschaft, die das Vermögen nach einer Scheidung ausgleicht, jedoch erst nach einem Jahr der Trennung. In vielen anderen Ländern, wie etwa Spanien, existieren gleichberechtigte Regelungen, die eine sofortige Aufteilung des Vermögens ermöglichen.
Die Zuhörer können lernen, dass Eheverträge nicht nur für verheiratete Paare sinnvoll sind, sondern auch für unverheiratete Paare mit Kindern. Eine rechtzeitige Planung kann im Falle einer Trennung erhebliche finanzielle Vorteile bieten, da erbrechtliche und vermögensrechtliche Fragestellungen bereits im Vorfeld geklärt werden können.
Zugewinnausgleich und finanzielle Klarheit
Der Zugewinnausgleich, geregelt in den gültigen §§ 1363 ff. BGB, stellt sicher, dass das Vermögen eines Ehepartners als dessen Eigentum bleibt. Bei der Beendigung des Güterstands erfolgt jedoch ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses. Die Berechnung des Zugewinns erfolgt anhand des Anfangs- und Endvermögens, wobei Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zum Anfangsvermögen gezählt werden und somit vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind.
Wichtige Schritte im Zugewinnausgleichsverfahren beinhalten den Auskunftsanspruch, die Ermittlung des Vermögens und die Bewertung der Vermögensgegenstände. Jeder Ehepartner muss sein eigenes Anfangs- und Endvermögen nachweisen, da fehlende Nachweise zu Nachteilen führen können. Frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt sowie die Dokumentation des Vermögens sind ebenfalls entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Durch gezielte gestaltende Maßnahmen, wie ehevertragliche Regelungen, können beide Partner steuerliche Vorteile nutzen und sich auf einvernehmliche Lösungen einigen. Ein Ehevertrag sollte stets durch einen Notar beurkundet werden, um rechtliche Gültigkeit zu besitzen.
Die Anmeldung zum Vortrag ist bis zum 28. März erforderlich. Interessierte können sich unter folgenden Kontakten anmelden:
- Christina Scheele: scheele@weyhe.de, 04203 / 71221
- Christine Gaumann: gleichstellung@stadt.bassum.de, 04241 / 8461
- Inka Löns: gleichstellung@syke.de, 04242 / 164540
Abschließend zeigt sich, dass Eheverträge nicht das Vertrauen oder die Liebe einer Ehe in Frage stellen, sondern vielmehr dazu dienen, finanzielle und persönliche Absicherung zu gewährleisten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen ist von enormer Bedeutung, um sich gegen mögliche finanzielle Nachteile abzusichern.
Für weitere Details über Eheverträge und deren Relevanz wird auf die informative Plattform anwalt.de verwiesen.
Weiters findet man wertvolle rechtliche Informationen auf anwalt.de.
Für alles Weitere und zur konkreten Veranschaulichung der Thematik ist Kreiszeitung eine hervorragende Anlaufstelle.