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Gericht urteilt: Berliner Polizei handelte bei Protest mit Schmerzgriffen rechtswidrig

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, datiert auf den 20. März 2025, hat weitreichende Konsequenzen für den Einsatz von Schmerzgriffen durch die Polizei. In dem Fall eines 21-jährigen Aktivisten der Klimagruppe „Letzte Generation“, der am 20. April 2023 an einer Sitzblockade teilnahm, kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Polizeikräfte unverhältnismäßig handelten. Richter Wilfried Peters stellte fest, dass der Einsatz solcher Maßnahmen nicht erforderlich war, da der Kläger von der Fahrbahn hätte weggetragen werden können. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als nur wenige Personen auf der Straße waren und ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung standen.Tagesschau berichtet, dass die Entscheidung des Gerichts die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Polizeieinsatz in ähnlichen Situationen beleuchtet.

Im konkreten Fall hatte die Polizei die Teilnehmer der Versammlung aufgefordert, sich auf den Bürgersteig zu begeben. Jedoch setzte sich der Kläger im Schneidersitz auf die Straße und wurde daraufhin von den Beamten vom Asphalt gehoben. In seiner Klage argumentierte er, dass der Einsatz von Schmerzgriffen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Folterverbot gemäß der UN-Antifolterkonvention verstößt. Obwohl die Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten wegen Körperverletzung im Amt eingestellt wurden, bleibt die Frage des Gebrauchs von Gewalt durch Polizeikräfte ein hochaktuelles Thema.Spiegel hebt hervor, dass die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist, da eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich bleibt.

Kontext und gesellschaftliche Relevanz

Die Debatte um Polizeigewalt hat in Deutschland seit dem Fall George Floyd stark an Bedeutung gewonnen. Laut einer Studie der Goethe-Universität Frankfurt am Main wird Polizeigewalt als unverhältnismäßiger Einsatz von physischer Gewalt durch Beamte definiert. Formen dieser Gewalt reichen von Schlägen über rechtswidrige Festnahmen bis hin zu diskreditierenden und erniedrigenden Maßnahmen. Kriminologe Tobias Singelnstein betont, dass die Polizei zwar in bestimmten Situationen Gewalt anwenden darf, dies jedoch nur verhältnismäßig geschehen sollte.Deutschlandfunk thematisiert auch die problematischen Ursachen für Polizeigewalt, zu denen mangelhafte Kommunikation und Überlastung der Beamten zählen.

Ein weiterer Aspekt ist die häufige Anwendung von Gewalt bei Großveranstaltungen, was in der Studie beobachtet wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass 20 % der Fälle außerhalb von Großveranstaltungen auftreten, darunter Konfliktsituationen oder Personenkontrollen. Jugendlicher Aktivismus, wie jener der „Letzten Generation“, ist somit ein Mikrokosmos für die größeren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zur Rolle der Polizei und ihrer Gewaltanwendung.

Die gewünschten Reformen zur Reduzierung von Polizeigewalt beinhalten unter anderem eine umfassende Reform der strafrechtlichen Bearbeitung solcher Vorfälle sowie die Sensibilisierung für diskriminierendes Verhalten innerhalb der Polizei. Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussion durch Urteile wie das aktuelle über die Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen und deren Wirksamkeit fortgeführt wird.

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tagesschau.de
Weitere Infos
spiegel.de

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