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Terrorprozess in Koblenz: Lauterbach-Entführung im Fokus!

Am 8. März 2025 wurde im Oberlandesgericht Koblenz ein aufsehenerregender Prozess gegen fünf Angeklagte abgeschlossen. Diese Personen, darunter vier Männer und eine Frau, gehören zur sogenannten „Reichsbürger-Szene“ und wurden beschuldigt, einen Umsturz in Deutschland geplant zu haben. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht die beabsichtigte Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die mit Waffengewalt realisiert werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, durch Gewaltanwendung Chaos zu stiften und die bestehende Infrastruktur des Landes anzugreifen. Der eigentliche Höhepunkt ihres Plans sah eine öffentliche Verkündung der Machtübernahme über einen Livestream vor. Die „Vereinten Patrioten“, wie sich die Gruppierung nannte, hatten im April 2022 in einem großangelegten Einsatz ins Visier der Ermittler geraten. Unter der Leitung des Generalbundesanwalts leitete man ein Strafverfahren ein, das zur Festnahme von vier Hauptangeklagten führte, welche seit drei Jahren in Untersuchungshaft sitzen.

Urteile und Strafen

Im Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das die vier Hauptangeklagten wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verurteilte, wurden Haftstrafen von bis zu acht Jahren verhängt. Die älteste Angeklagte wurde als „politische Vordenkerin“ der Gruppe bezeichnet. Ein fünfter Angeklagter erhielt hingegen eine Bewährungsstrafe nachweislich aufgrund seiner nur geringen Beteiligung.

Eine kontroverse Rolle spielte die Polizei während den Ermittlungen, die verdeckte Ermittler in die Telegram-Chatgruppe der Verdächtigen einschleusten. Es wird kritisiert, dass diese Beamten nicht nur Informationen sammelten, sondern auch dazu beitrugen, die Radikalisierung der Gruppe voranzutreiben und Waffen anzubieten. Dabei sah die Polizei Beweise für die Gefährlichkeit der Gruppe durch die Übergabe von Waffen.

Die Rolle der „Kaiserreichsgruppe“

Ebenfalls im Fokus steht ein 62-jähriger Angeklagter, der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Er ist Teil der mutmaßlichen Terrorgruppe „Kaiserreichsgruppe“, die ebenfalls die Entführung von Lauterbach plante. Das Gericht stellte fest, dass er an den Vorbereitungen eines Hochverrats beteiligt gewesen war und Teil einer terroristischen Vereinigung war. Der Prozess gegen ihn hatte im August 2024 begonnen.

Die „Kaiserreichsgruppe“ hatte einen detaillierten Drei-Stufen-Plan entwickelt, der vorsah: zuerst die Zerstörung der Stromversorgung, dann die Entführung Lauterbachs während einer Talkshow und schließlich die Einführung eines neuen Regierungssystems nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871. Die Behörden hatten die Gruppe seit Herbst 2021 überwacht.

Der 62-Jährige, der in der Vergangenheit ein unauffälliges bürgerliches Leben geführt hatte, war in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die sich während der Corona-Pandemie verschärften. Sein Interesse an Verschwörungstheorien brachte ihn in Kontakt mit einer Corona-Selbsthilfegruppe, wo er als führendes Mitglied der „Kaiserreichsgruppe“ auftrat. Er bot sogar seine Garage zur Aufbewahrung von Waffen an und war von Beginn an geständig.

Radikalisierung und ihre Folgen

Die Vorfälle rund um die „Reichsbürger-Szene“ sind nicht isoliert. Wie aus Berichten hervorgeht, wurden diese Gruppen in Deutschland lange Zeit wenig beachtet. Erst einige gewaltsame Zwischenfälle im Jahr 2016, darunter ein Übergriff bei einer Zwangsräumung und ein Polizeimord, lenkten die Aufmerksamkeit auf die potenzielle Gefährlichkeit dieser Szenen. Souveränisten, die den Staat nicht anerkennen, stellen eine ernstzunehmende Gefahr für die demokratische Grundordnung dar und wählen Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele.

Ein Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2023 zählt rund 25.000 Souveränist:innen in Deutschland, von denen etwa 10 Prozent als gewaltorientiert eingestuft werden. Ein Anstieg der politisch motivierten Straftaten von 776 in 2018 auf 1.358 in 2022 verdeutlicht die wachsende Bedrohung. Daher ist ein frühzeitiges Erkennen von Radikalisierungswarnsignalen und eine Sensibilisierung der Behörden von enormer Bedeutung.

In Anbetracht der Entwicklungen wird deutlich, dass die Auseinandersetzung mit solchen extremistischen Tendenzen in Deutschland sowohl auf rechtlichen als auch auf präventiven Ebenen zwingend notwendig ist.

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