
Im Jahr 2024 wurden in Hessen insgesamt 540 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz registriert. Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zu 524 Fällen im Jahr 2023 dar und folgt auf 475 Fälle im Jahr 2022. Die Entwicklung zeigt, dass Tierschutzvergehen in der Region zunehmend ein besorgniserregendes Problem darstellen. Auch die Aufklärungsquote blieb in den letzten Jahren konstant unter 60 Prozent, was zusätzlichen Handlungsbedarf signalisiert. Dies berichtet HNA.
Die häufigsten Verstöße umfassen Quälen und Schlagen von Tieren, das Töten von Tieren, das Unterlassen von Hilfe sowie das Auslegen von Giftködern. Ein besonders besorgniserregender Vorfall ereignete sich im Polizeipräsidium Südhessen, wo im Dezember 2024 mehrere Rinder verletzt und eines tot aufgefunden wurde. Es besteht der Verdacht, dass zwei zuvor gestohlene Kälber getötet wurden. Laut Berichten gab es in einem landwirtschaftlichen Betrieb in dieser Region seit Jahrzehnten wiederholte Tierschutzverstöße.
Regionale Schwerpunkte der Verstöße
In der Zeit von 2019 bis 2024 wurden die meisten Verstöße in Frankfurt am Main verzeichnet, mit insgesamt 252 Fällen. Auch der Main-Kinzig-Kreis mit 238 Fällen, der Landkreis Gießen mit 187 und der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 185 Fällen sind betroffen. Die Stadt Kassel selbst verzeichnete 173 Fälle von Tierschutzverstößen. Diese Zahlen deuten auf ein regionales Ungleichgewicht im Umgang mit Tierschutz hin und unterstreichen die Notwendigkeit einer intensiveren Überwachung und Kontrolle durch die entsprechenden Behörden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Tierschutz werden durch das Tierschutzgesetz festgelegt. Laut Gesetze im Internet obliegt die Aufsicht über die verschiedenen Einrichtungen den zuständigen Behörden. Dies beinhaltet unter anderem die Kontrolle von Nutztierhaltungen, Schlacht- und Tierversuchseinrichtungen sowie gewerbsmäßigen Tiertransporten und Zirkusbetrieben.
Überwachungsmaßnahmen und Herausforderungen
Regelmäßige Kontrollen sind ein zentraler Bestandteil der Überwachung. Mindestens ein Drittel der Einrichtungen, in denen Tierversuche stattfinden, wird jährlich kontrolliert, und ein Teil dieser Kontrollen erfolgt unangekündigt. Die Betreiber von Schlachteinrichtungen sind zudem verpflichtet, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der die Aufsichtspersonen bei den Kontrollen unterstützt.
Dennoch gibt es große Herausforderungen. Die Erhebung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dies erforderlich ist, und die Informationen dürfen nach drei Jahren gelöscht werden. Bei Zweifeln über die Konformität von Stalleinrichtungen oder Betäubungsgeräten kann auf gutachterliche Stellungnahmen zurückgegriffen werden, es gibt jedoch Ausnahmen für bereits zugelassene Einrichtungen.
Die anhaltend hohen Zahlen an Tierschutzverstößen in Hessen werfen Fragen zur Effektivität der Überwachung auf und erfordern ein Überdenken der bestehenden Regelungen und Kontrollmechanismen, um den Tierschutz endlich zu verbessern.