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Beiß-Attacke auf Polizisten: Festnahme in Marktredwitz sorgt für Aufsehen!

Am Dienstagabend, dem 15. Januar 2025, kam es in Marktredwitz in Oberfranken zu einem Vorfall, der die Polizei auf den Plan rief. Gegen 19:50 Uhr wurde die Polizei informiert, dass ein Mann einen geparkten Pkw im Bereich „Schuhwiese“ attackierte. Zwei Polizeistreifen eilten zum Einsatzort und fanden einen 25-jährigen Tatverdächtigen, der versuchte, in ein nahegelegenes Gebäude zu flüchten. Der Mann wurde im Treppenhaus vorläufig festgenommen, leistete jedoch heftigen Widerstand und bespuckte die Beamten.

Um die Kontrolle über den Randalierer zu gewinnen, sahen sich die Beamten gezwungen, ihn zu Boden zu bringen. Während des Transports zur Dienststelle beleidigte der 25-Jährige die Polizisten und trat um sich. Nachdem ihm ein Spuckschutz angelegt wurde, biss er zwei der Beamten in die Hand. Insgesamt erlitten drei Polizeibeamte Bisswunden und Prellungen an den Handgelenken. Der mutmaßliche Täter wurde daraufhin in eine Gewahrsamszelle der Polizei Marktredwitz gebracht und musste zuvor Blut abgeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Sachbeschädigung. InFranken berichtet, dass dieser Vorfall ernsthafte rechtliche Konsequenzen für den Angreifer nach sich ziehen könnte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist im deutschen Strafrecht unter § 114 StGB geregelt. Ein solcher Angriff wird definiert als ein Übergriff, der gegen einen Vollstreckungsbeamten während oder wegen seiner Dienstausübung gerichtet ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Angriff physischer oder verbal-aggressiver Natur ist. Die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit sind vielfältig: Der Täter muss vorsätzlich handeln, sich bewusst sein, dass es sich um Vollstreckungsbeamte handelt, und den Angriff mindestens billigend in Kauf nehmen. Verzichten auf diese Handlungen führt nicht zur Strafbarkeit. Zudem sieht § 114 StGB bei einem tätlichen Angriff eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Mildernde Umstände wie Reue oder fehlende Vorstrafen können im Einzelfall Einfluss auf das Strafmaß haben. Informationen dazu liefert anwalt.de.

Gesellschaftliche Relevanz policing

Dieser Vorfall fällt in einen breiteren Kontext von Diskussionen über Gewaltanwendungen durch Polizeibeamt*innen in Deutschland. Ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ hat sich mit übermäßigen Gewalttaten von Polizisten beschäftigt. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere junge Männer häufig betroffen sind und dass bei 19 Prozent der Betroffenen schwere physische Verletzungen berichtet wurden. Psychische Belastungen wie Angst vor der Polizei und Vertrauensverlust in den Staat sind ebenfalls weit verbreitet. Die Gesellschaft steht vor der Herausforderung, angemessen mit solchen Vorfällen umzugehen und zugleich die Rechte der Beamten zu wahren. Uni Frankfurt beleuchtet die Problematik aus einem wissenschaftlichen Blickwinkel.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Schuhwiese, Marktredwitz, Deutschland
Beste Referenz
infranken.de
Weitere Infos
anwalt.de

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