
Am Donnerstagmittag gegen 14.30 Uhr sorgte ein Polizeieinsatz vor der Postbank-Filiale in der Erzbergerstraße in Singen für Aufregung. Die Berichte über einen mutmaßlichen Banküberfall verbreiteten sich schnell in der Stadt. Wie der Südkurier berichtet, rückten mehrere Polizeieinheiten, ausgestattet mit schusssicheren Westen, zur Bank aus.
Polizeisprecherin Katrin Rosenthal konnte jedoch schnell Entwarnung geben. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Ein tatsächlicher Überfall hatte nicht stattgefunden. Der Alarm wurde durch einen stillen Alarm ausgelöst, dessen Ursache bislang unbekannt bleibt. Der Unternehmenssprecher der Postbank bestätigte, dass es sich tatsächlich um einen Fehlalarm handelte.
Hintergründe und vorherige Vorfälle
Dieser Vorfall erinnert an den letzten Banküberfall im Hegau, der sich im Jahr 2021 in Steißlingen ereignete. Dort bedrohte ein 44-Jähriger eine Bankangestellte mit einem Messer, verlangte Münzgeld und alarmierte selbst die Polizei. Solche Fälle zeigen, wie sensibel und manchmal auch problematisch die Notruf- und Alarmierungsverfahren sein können.
Fehlalarme können verschiedene Ursachen haben, wie Missverständnisse oder technische Probleme, und sie binden die Ressourcen der Polizei unnötig. Dies ist besonders relevant, da die Polizei bundesweit mit einer zunehmenden Anzahl an Notrufen konfrontiert ist. Laut einem Bericht des FR registriert die Feuerwehrleitstelle in Frankfurt über 1000 Notrufe täglich, während im Polizeipräsidium Südosthessen auch fast 500 Anrufe täglich eingehen.
Rechtliche Konsequenzen und Kosten
Die Kosten für Fehlalarme können gravierend sein. Laut rechtlichen Informationen trägt der Verantwortliche bei vorsätzlichen Fehlalarmen die Kosten, während bei fahrlässig ausgelösten Alarmen meist keine Gebühren erhoben werden. Dabei können diese Gebühren, je nach Bundesland, erheblich variieren und zwischen 50 und 100.000 Euro betragen, wenn jemand absichtlich einen Notruf ohne Notlage absetzt.
Die Debatte um Einnahmen aus Fehlalarmen wird dadurch komplizierter, dass keine Gebühren für echte Notfälle anfällt. Zudem ist der Steuerzahler oftmals derjenige, der im Fall eines nicht zu identifizierenden Verursachers die Kosten trägt. Der Anwalt-Suchservice weist darauf hin, dass Personen, die absichtlich eine Notlage vortäuschen, sich strafbar machen können – eine Regelung, die die Ernsthaftigkeit von Notrufen unterstreicht.
Insgesamt verdeutlicht der Vorfall in Singen die Bedeutung effektiver Notrufsysteme und die Herausforderungen, die mit der regelmäßig hohen Anzahl an Notrufen verbunden sind. Es bleibt zu hoffen, dass derartige Fehlalarme in Zukunft vermieden werden können.