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Seligenstadt gegen Solarstrom auf Äckern: Landwirte schlagen Alarm!

In Seligenstadt haben die Stadtverordneten einen Beschluss gegen den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gefasst. Diese Entscheidung kam nach intensiven Diskussionen, in denen Landwirte ihre Kritik an der Nutzung von Äckern für erneuerbare Energie äußerten. Der SPD-Fraktionschef Marius Müller betonte, dass „Photovoltaik aufs Dach und nicht auf den Acker“ gehöre. Die Entscheidung wurde von allen Fraktionen außer den Grünen unterstützt. Die CDU, FDP und Freie Wähler stellten einen entsprechenden Antrag, dem sich auch die SPD anschloss.

CDU-Stadtverordneter Norbert Zöller hob die Bedeutung der Flächen für die Nahrungsmittelproduktion hervor. Der Beschluss erachtet Photovoltaik-Module in der Landschaft als akzeptabel, jedoch nicht auf ertragsstarken Böden entlang der A3. Diese Entscheidung könnte eine Signalwirkung für das Rhein-Main-Gebiet haben, da der Regionalverband Frankfurt Rhein-Main das Gebiet als bedingt geeignet für Solarkraftwerke eingestuft hat.

Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen

Ein Entwickler könnte ohne Bebauungsplan einen 200 Meter breiten Streifen mit Photovoltaik ausstatten, während für größere Flächen eine Bauleitplanung erforderlich wäre. Der Beschluss verlangt vom Magistrat eine genaue Prüfung bei Bauanträgen und die Nutzung aller rechtlichen Mittel. Die Kommune soll zudem die Montage von PV-Anlagen auf und an Gebäuden fördern. Die Grünen schlugen einen Kriterienkatalog für PV-Vorhaben vor, der bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt wurde, während der Grünen-Sprecher Frank Raupach das öffentliche Interesse an erneuerbarer Energie betonte. Marius Müller räumte ein, dass in Seligenstadt zu wenig für Klimaschutz und die Energiewende getan werde. Ein SPD-Antrag zur Einschränkung der Nutzung unversiegelter Flächen für Solarkraftwerke wurde ebenfalls abgelehnt.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen erzeugen umweltfreundlichen Strom und Betreiber:innen erhalten eine Einspeisevergütung, wenn die Energie ins Stromnetz fließt und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese Vergütungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und variieren je nach zusätzlichen Förderungen in den Bundesländern. Anlagen unter 1.000 kWp erhalten eine Vergütung von 7,00 Cent pro kWh (Stand 2023), während für Anlagen über 1.000 kWp ein Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur erforderlich ist.

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vattenfall.de

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