
Am 18. März 2025 hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) neu konstituiert, um die kommenden Herausforderungen im Bereich der biologischen Vielfalt und genetischen Ressourcen anzugehen. Professorin Maria Finckh von der Universität Kassel wurde einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Sie wird von Professorin Jana Zscheischler von der Universität Vechta und Professorin Inga Schleip von der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung unterstützt, die als stellvertretende Vorsitzende fungieren.
In der kommenden Zeit wird sich der Beirat mit zukunftsträchtigen Themen auseinandersetzen, die die Gemeinsame Agrarpolitik der EU sowie die EU-Wiederherstellungsverordnung betreffen. Der WBBGR hat die Aufgabe, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hinsichtlich der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu beraten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf genetischen Ressourcen, die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von Bedeutung sind.
Aktuelle Herausforderungen der Biodiversität
Die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Europa hat in den letzten Jahren stark abgenommen. Der Rückgang der Feldvogel- und Wiesenschmetterlingspopulationen um mehr als 30 % seit 1990 ist alarmierend. Laut der Europäischen Rechnungshof wurde 2011 eine Biodiversitätsstrategie verabschiedet, die darauf abzielt, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2020 zu beenden. Die Umsetzung hat jedoch viele Herausforderungen zu bewältigen, darunter eine mangelhafte Koordinierung zwischen den politischen Maßnahmen und der Rückgang der genetischen Vielfalt.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) spielt eine zentrale Rolle im Schutz der Biodiversität, indem sie finanzielle Mittel bereitstellt und rechtliche Rahmenbedingungen setzt. Für den Zeitraum 2014-2020 wurden 8,1 % des EU-Haushalts (insgesamt 86 Milliarden Euro) für Biodiversität eingeplant, wobei 77 % davon über die GAP bereitgestellt werden sollten. Allerdings hat die GAP nicht die erwarteten Fortschritte zur Verbesserung der Biodiversität erbracht.
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik
Die GAP 2023-2027 wurde am 2. Dezember 2021 verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie verfolgt einen modernen, ergebnis- und leistungsorientierten Ansatz, der die soziale und umweltpolitische Nachhaltigkeit fördern soll. EU-Länder haben nationale GAP-Strategiepläne erstellt, die sich auf Einkommensstützung und ländliche Entwicklung konzentrieren.
Wichtige Neuerungen der reformierten GAP sind eine stärkere Berücksichtigung von Umwelt- und Klimazielen, sowie das Bemühen, die Biodiversität zu fördern. So müssen mindestens 25 % des GAP-Haushalts für Öko-Regelungen verwendet werden und 40 % müssen klimarelevant sein. Die GAP soll auch unterstützen, dass kleinere Betriebe gefördert werden, indem mindestens 10 % der Direktzahlungen auf diese ausgerichtet sind.
Die Herausforderung bleibt, die GAP- Maßnahmen so zu gestalten, dass sie tatsächlich zur Erhaltung der Biodiversität beitragen. Diese neue Struktur bietet jedoch die Grundlage für eine nachhaltige Zukunft in der europäischen Landwirtschaft, die auch den Erhalt der biologischen Vielfalt auf dem Schirm hat. Die Empfehlungen des WBBGR werden entscheidend sein, um die Gap-Strategie zu optimieren und dabei den Herausforderungen des Klimawandels und der Artenvielfalt gerecht zu werden.