
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steht vor einer äußerst schwierigen Herausforderung. Das angestrebte Cannabis-Gesetz (CanG) könnte möglicherweise an dem Widerstand der Union scheitern. Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union zeigen bereits klare Spannungen hinsichtlich der Legalisierung von Cannabis. Ein zentraler Punkt in den Gesprächen ist ein Satz, der im Entwurf der Koalitionsarbeitsgruppe festgehalten wurde: „Wir machen die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig“ berichtet die Ruhr24.
Die Union hat von Beginn an ihre Ablehnung des bisherigen Entwurfs klar geäußert, wobei der Fokus auf Drogenkriminalität und dem Schutz junger Menschen liegt. CDU-Rechtspolitiker Günter Krings hat die Position der Union verstärkt, indem er auf die Risiken und Gefahren der Cannabislegalisierung hingewiesen hat. Im Gegensatz dazu zeichnet sich die SPD ab, die das Gesetz als notwendigen Schritt betrachtet, um einen positiven Einfluss auf die Drogenpolitik zu erzielen. Wie die Bundesregierung in ihrer neuen Drogenpolitik erläutert, habe der Anstieg des Cannabis-Konsums, insbesondere bei jungen Menschen, ein dringendes Umdenken erfordert.
Inhalt des Cannabis-Gesetzes
Das Cannabis-Gesetz basiert auf einem Zwei-Säulen-Modell. Die erste Säule erlaubt den privaten Eigenanbau sowie den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Die zweite Säule sieht die Schaffung regionaler Modellvorhaben, die kommerzielle Lieferketten für Cannabis zur Verfügung stellen sollen. Allerdings steht dieser zweite Teil derzeit auf Eis und ist mit der Union nicht umsetzbar.
Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetz entscheidende Ziele: den illegalen Markt eindämmen, die Qualität von Cannabisprodukten zu kontrollieren und vor allem den Gesundheitsschutz, die Aufklärung sowie die Prävention zu fördern. Auch wichtige Aspekte wie der Kinder- und Jugendschutz sollen erhöht werden. Erwachsene dürfen bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen, vorausgesetzt dies geschieht in einem nicht-gewerblichen Rahmen, und der Eigenanbau soll ab dem 1. Juli 2024 möglich sein. Der Einkauf von Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten für den eigenen Anbau wird gestattet; der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bleibt straffrei, 50 Gramm dürfen im privaten Raum besessen werden. Ruhr24 ergänzt, dass der Besitz und Konsum von Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten ist.
Gesellschaftliche und rechtliche Herausforderungen
Die letzte Entscheidung über den Fortbestand dieses Gesetzes liegt nun bei den Parteispitzen und Chefverhandlern. In den letzten Jahren haben sich die Drogenpolitiken in vielen Ländern gewandelt, und die Bundesregierung hat erkannt, dass die bisherige Politik an ihre Grenzen stößt. Ein Anstieg des Konsums, insbesondere unter jungen Erwachsenen, erfordert dringende Maßnahmen. Bisher konsumierten 2021 über vier Millionen Deutsche zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis, was die Dringlichkeit der Reform unterstreicht.
Die Union und SPD haben damit vor einer tiefgreifenden gesellschaftlichen und politischen Herausforderung gestanden, die nicht nur die Gestaltung der Drogenpolitik betrifft, sondern auch grundlegende Fragen zum Gesundheitsschutz, zur Kriminalität und zum Jugendschutz aufwirft. Zudem müssen neue Regelungen für den Straßenverkehr berücksichtigt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der THC-Grenzwerte. Hier stellt die Gesetzeslage ebenfalls klare Vorgaben auf.