
Am 8. Januar 2025 kam es in München-Pasing zu einem Überfall auf einen 14-jährigen Jugendlichen. Die Tat ereignete sich gegen 18:50 Uhr in einer Grünanlage an der Avenariusstraße. Laut tz.de forderten drei maskierte Jugendliche von dem 14-Jährigen Wertsachen. Der Jugendliche war gezwungen, einige seiner persönlichen Gegenstände, darunter ein Mobiltelefon, zu übergeben.
Die Täter flüchteten anschließend in unbekannte Richtung. Der Überfall hinterließ bei dem Jugendlichen starke psychische Belastungen, welche durch die Hilfe von Passanten gemildert werden konnten. Diese informierten umgehend die Polizei, die mit mehreren Streifenwagen zur Fahndung nach den Tätern ausrückte. Leider verlief die Suche zunächst ohne Erfolg.
Details zu den Tätern
Laut der Polizei konnten die Täter nur unzureichend beschrieben werden. Die erste Täterbeschreibung lautet wie folgt:
- Täter 1: männlich, 15-18 Jahre, ca. 2 Meter groß, schlank und muskulös, in dunkler Jacke und Hose, mit schwarzer Skimaske.
- Täter 2: männlich, ca. 16 Jahre, ca. 1,80 Meter groß, schlank, dunkel gekleidet, mit grauem Stofftuch über Mund und Nase.
- Täter 3: männlich, ca. 1,85 Meter groß, ebenfalls dunkel gekleidet.
Später wurde das gestohlene Mobiltelefon in der Nähe der Würmtalstraße in Hadern gefunden. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Umgebung Avenariusstraße, Planegger Straße, Am Stadtpark (Pasing) und Würmtalstraße (Hadern). Interessierte Zeugen können sich beim Kommissariat 21 der Münchner Polizei unter der Telefonnummer 089 2910-0 oder bei jeder Polizeidienststelle melden.
Hintergrund der Jugendkriminalität
Die Zunahme von Überfällen und ähnlichen Delikten bei Jugendlichen wirft größere gesellschaftliche und politische Fragen auf. Laut Statista ist die Jugendkriminalität in Deutschland ein brisantes Thema. Insbesondere Jugenddelikte führen zu intensiven Diskussionen über Präventionsmaßnahmen und die richtigen Konsequenzen für Straftäter oder Straftäterinnen.
In Deutschland gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das den Fokus auf die Verhinderung erneuter Straftaten und den psychologischen Entwicklungsprozess legt. Kinder unter 14 Jahren gelten gemäß § 19 StGB als schuldunfähig. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt einen Anstieg der Kriminalität in der Altersgruppe unter 14 Jahren, was möglicherweise ein Indiz für die Rolle des familiären und sozialen Umfelds in der Prävention von Strafdelikten ist.
Im Jahr 2023 waren rund 483.000 tatverdächige Personen unter 21 Jahren gemeldet, was 21% aller Tatverdächtigen entspricht. Die häufigste Straftat unter diesen Jugendlichen war Diebstahl. Auch der Anstieg bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung ist alarmierend, wobei ca. 49.100 Fälle registriert wurden. Dies verleiht dem Thema besondere Brisanz, besonders im Kontext solcher Übergriffe.