
Am 31. März 2025 wird deutlich, dass die Begriffsdefinitionen rund um Käseproduktion und -bezeichnung oftmals komplexer sind, als man zunächst annehmen könnte. Während viele Verbraucher beim Kauf von Käse wie „Gouda“ aus Deutschland glauben, die Ware stamme aus der niederländischen Stadt Gouda, ist dies nicht zwangsläufig der Fall. Der Name einer Käsesorte kann auf den Ursprungsort hinweisen, muss jedoch nicht zwingend dort produziert werden.
Gemäß dem Bericht der Süddeutschen Zeitung sind Gattungsbezeichnungen wie „Gouda“, „Edamer“ oder „Emmentaler“ nicht markenschutzfähig. Diese Begriffe beziehen sich vielmehr auf den Ort oder die Region der ursprünglichen Herstellung oder des Handels. In Deutschland sind geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) rechtlich geschützt und müssen durch spezielle EU-Zeichen deklariert werden.
Schutz von Käsebezeichnungen und deren Bedeutung
Eine geschützte Ursprungsbezeichnung garantiert, dass alle Produktionsschritte in einem vordefinierten geografischen Gebiet durchgeführt werden. Ein prominentes Beispiel ist „Roquefort“, das die Einhaltung spezieller Herstellungsverfahren in einer festgelegten Region garantiert. Dagegen besagt eine geschützte geografische Angabe, dass mindestens ein Produktionsschritt in dem spezifischen Gebiet stattfindet. Der „Gouda Holland“ stellt sicher, dass zumindest eine der Produktionsphasen geografisch eingegrenzt ist.
Nur wenige spezifisch geschützte Bezeichnungen sind in Deutschland verankert. Hierzu gehören Produkte wie „Allgäuer Bergkäse“, „Odenwälder Frühstückskäse“ und „Tollenser Käse“. Solche Bezeichnungen unterliegen strengen Regelungen, die im Rahmen des Codex Alimentarius festgelegt wurden. Dieser Codex sorgt seit über 60 Jahren für einheitliche Standards in der Lebensmittelproduktion.
Der Einfluss regionaler Besonderheiten auf den Käsegeschmack
Trotz der gesetzlichen Regelungen können Geschmäcker und Eigenschaften der Käsesorten variieren. Veränderungen im Geschmack entstehen insbesondere durch die Herkunft der Milch und die Fütterung der Kühe. Diese regionalen Unterschiede können dem qualitätsbewussten Verbraucher bei der Auswahl helfen, auch wenn die Bezeichnung nicht eindeutig den Herkunftsort angibt.
Die Bedeutung von geografischen Angaben und traditionellen Spezialitäten wurde durch die Einführung eines EU-Systems 1992 weiter gestärkt. Seitdem dürfen Produkte wie Schwäbische Spätzle oder Nürnberger Lebkuchen ebenfalls unter besonderen Schutz gestellt werden. Diese Schutzkategorien, darunter g.U., g.g.A. und garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.), garantieren die Authentizität und Qualität der Produkte und tragen zur Förderung regionaler Besonderheiten bei.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt Informationen zu geschützten Bezeichnungen und deren rechtlichen Rahmenbedingungen öffentlich zur Verfügung. Damit wird ein transparenter Zugang zu den jeweiligen Vorschriften geschaffen. Am 13. Mai 2024 tritt zudem eine Reform der Agrargeoschutzverordnung in Kraft, die darauf abzielt, sowohl den Schutz des geistigen Eigentums als auch die Registrierung effizienter zu gestalten.